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Österreich: 3G-Regel beim Skifahren

München, 20.09.2021 | 16:12 | soe

Österreich will in der kommenden Wintersaison die Gesundheit von Einheimischen und Urlaubern durch neue Corona-Maßnahmen schützen. Generell soll in den Einrichtungen des Skitourismus eine Nachweispflicht nach dem 3G-Prinzip gelten, Gäste erhalten also nur genesen, geimpft oder negativ getestet Zutritt. Zudem passt die Alpenrepublik die Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate erneut an.


Alpen: Österreich Schnee
Österreich will im Winter 2021/2022 die 3G-Regel im Skitourismus einführen.
Wie die österreichische Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks bekanntgab, sollen die konkreten Corona-Regeln vom aktuellen Infektionsgeschehen abhängen. Geplant ist demnach ein dreistufiges Modell, das beispielsweise die Belegung der Intensivstationen berücksichtigt. Unabhängig von der Abstufung wird in der kommenden Wintersportsaison in Österreich jedoch eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Seilbahnen gelten, dafür soll die Personenzahlbeschränkung in den Gondeln entfallen. Diese hatte in der letzten Saison zu langen Warteschlangen im Tal geführt. Zudem dürfen diese Verkehrsmittel nur mit einem Impf-, Genesungs- oder Testnachweis genutzt werden. Die gleiche Regel gilt auch für Hotels, Restaurants und ähnliche touristische Einrichtungen.
 
Bei negativer Entwicklung 2G-Prinzip
 
Überschreitet die Belegung der Intensivbetten eine bestimmte Kapazität, tritt statt der 3G-Regel das 2G-Prinzip in Kraft. Dies bedeutet, dass dann nur noch vollständig Geimpfte und Genesene Zutritt zu den genannten Institutionen haben, ein negatives Testergebnis ist nicht mehr ausreichend. Après-Ski-Fans dürfen sich allerdings freuen, denn laut Köstinger sollen die beliebten abendlichen Hüttenpartys in dieser Saison wieder stattfinden. Die dafür angekündigten „strengen Regeln“ führte die Politikerin bislang nicht detailliert aus.
 
Impfzertifikat bei Zweifach-Impfstoff ein Jahr gültig
 
Neu wurde in Österreich auch die Anerkennungsdauer von Impfzertifikaten geregelt. Laut dem Informationsdienst A3M gilt eine Impfung nun als gültig, wenn sie bei einem Impfstoff mit zwei nötigen Dosen vor mindestens 14 und maximal 360 Tagen abgeschlossen wurde. In der vorherigen Fassung durfte die Gabe der zweiten Impfstoffdosis maximal 270 Tage her sein. Diese Frist, die rund neun Monaten entspricht, gilt jedoch weiterhin für Impfstoffe mit Einzeldosis wie beispielsweise dem Präparat von Johnson & Johnson. Sie muss zudem vor mindestens 21 Tagen erhalten worden sein.

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