Österreich hebt 3G-Regel für Einreise auf

Österreich erlaubt ab sofort die Einreise aus Deutschland ohne jegliche Corona-Beschränkungen. Das Gesundheitsministerium der Alpenrepublik veröffentlichte am Freitagabend eine neue Einreiseverordnung, die mit Wirkung zum 16. Mai keinen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mehr von Reisenden an der Grenze verlangt. Nur bei Ankünften aus Risiko- oder Virusvariantengebieten bestehen weiterhin Auflagen, aktuell führt Österreich aber kein Land auf dieser Liste.
Die aktualisierte Einreiseverordnung bedeutet gute Nachrichten für deutsche Touristinnen und Touristen, die einen Sommerurlaub in Österreich planen. Der bisher geforderte 3G-Nachweis muss seit heute nicht mehr für den Grenzübertritt vorgezeigt werden, egal ob dieser im Flugzeug oder bei der Anreise zu Lande im Zug oder Auto erfolgt. Laut Auswärtigem Amt erfolgten die Kontrollen der Zertifikate zuvor stichprobenartig, weshalb es beispielsweise an den Grenzstellen der Autobahnen zu Wartezeiten kommen konnte. Mit diesen müssen Österreich-Urlauber und -Urlauberinnen fortan nicht mehr rechnen.
 
Ausnahme: Staaten mit hohem Risiko
 
Von der freien Einreise ausgenommen sind Staaten und Gebiete mit sehr hohem epidemiologischem Risiko, wie das österreichische Sozialministerium auf seiner Homepage mitteilt. In Deutschland werden diese als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete bezeichnet. Ankommende aus diesen Regionen unterliegen nach wie vor der 3G-Regel, müssen sich für die Einreise nach Österreich registrieren und eine zehntägige Quarantänezeit einhalten. Operativ betrifft diese Vorgabe momentan allerdings keine Reisenden, da Österreich derzeit keine Region als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gelistet hat.
 
Auch im Inland kaum noch Corona-Maßnahmen
 
Begründet wird die vereinfachte Einreise von den Behörden mit der epidemiologischen Lage in dem Alpenstaat. Mit Stand zum 13. Mai lag die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit bei 363,3 mit sinkender Tendenz, die Beschränkungen wurden bereits Mitte April weitgehend gelockert. So muss der 3G-Nachweis nur noch bei Besuchen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen erbracht werden, dort gilt auch noch eine Maskenpflicht. Zudem ist der Mund-Nase-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden und Supermärkten weiterhin anzulegen; im Einzelhandel, in der Gastronomie und in kulturellen Einrichtungen jedoch nicht.