Österreich begrenzt Gültigkeit von Impfzertifikat

Österreich setzt der Anerkennung des Corona-Impfschutzes eine zeitliche Grenze. Wie das offizielle Tourismusportal der Alpenrepublik berichtet, dürfen vollständig Geimpfte ihre letzte Impfdosis maximal 270 Tage vor der Einreise erhalten haben. Ist die Immunisierung länger her, benötigen auch sie für den Grenzübertritt einen negativen Corona-Testbescheid.
Seit dem 18. August werden die neuen Einreisebestimmungen angewandt. Demnach betrachtet Österreich Personen, die mit einem Impfstoff mit zwei Dosisgaben geimpft wurden, innerhalb der ersten 270 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis als vollständig geimpft. Einfach-Impfstoffe wie beispielsweise das Präparat von Johnson & Johnson werden nur zwischen 22 und 90 Tagen nach der Impfung anerkannt. Ein Genesungszertifikat bleibt 180 Tage lang gültig, Genesene mit einfacher Impfung dürfen 270 Tage nach Erhalt der Dosis testfrei einreisen.
 
Nach Ablauf wieder Testpflicht
 
Geimpfte, deren letzte Impfung länger als die angegebene Frist zurückliegt, fallen nun bei einer Einreise nach Österreich wieder unter die Testpflicht. Nach Informationen der offiziellen Tourismuswebsite austria.info werden maximal 72 Stunden alte PCR-Tests und höchstens 48 Stunden alte Antigen-Schnelltests akzeptiert. Diese müssen jedoch von einer offiziellen Teststelle, beispielsweise einer Apotheke, durchgeführt worden sein. Bei Einreisen aus einem als sicher eingestuften Land, zu denen aktuell auch Deutschland zählt, kann der Test auch in Österreich binnen 24 Stunden nachgeholt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch beim Check-in in die Unterkunft ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen Test verlangt wird.
 
Auch Kroatien erkennt Impfungen nicht unbegrenzt an
 
Österreich folgt mit der Maßnahme dem Beispiel Kroatiens. Das Land an der Adria hatte bereits im Juli verlautbart, dass geimpfte Reisende nur noch innerhalb von 210 Tagen nach Erhalt der letzten Impfdosis ohne Test einreisen dürfen. Anschließend tritt auch hier wieder eine zusätzliche Testpflicht in Kraft, die mit einem PCR- oder Antigentest erfüllt werden kann.