Österreich: Corona-Lockerungen ab 8. Februar

Österreich hat zum 8. Februar Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Land angekündigt. Nach sechswöchigem Lockdown sollen dann zahlreiche Einrichtungen wieder öffnen dürfen, darunter die Geschäfte des Einzelhandels, Friseurläden und Museen. Kunden und Besucher müssen sich jedoch weiterhin an strikte Bedingungen halten.
Ab dem 8. Februar dürfen Österreichs Geschäfte wieder öffnen, es bleiben jedoch Schutzvorkehrungen in Kraft. Kunden müssen beim Einkauf eine FFP2-Maske tragen, zudem wird die Anzahl der zeitgleich in den Läden erlaubten Personen begrenzt. Ebenfalls wieder Besucher empfangen dürfen Museen und Zoologische Gärten. Friseurbesuche und die Wahrnehmung ähnlicher körpernaher Dienstleistungen sind in Österreich ab dem 8. Februar möglich, Kunden müssen dafür jedoch einen höchstens 48 Stunden alten, negativen Corona-Test vorweisen. Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte die Erleichterungen am 1. Februar an, machte jedoch gleichzeitig deutlich, dass diese nicht als Entwarnung zu verstehen seien.
 
Ausgangsbeschränkungen nur noch nachts
 
Darüber hinaus herrscht in der Alpenrepublik ab der kommenden Woche statt ganztägigen Ausgangsbeschränkungen nur noch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 6 Uhr. In dieser Zeit darf die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Bereits bisher durften die Österreicher aber auch tagsüber für den Weg zur Arbeit, Einkäufe und Bewegung an der frischen Luft wie Spaziergänge und Skisport ins Freie. Erlaubt sind ab dem 8. Februar zudem wieder Treffen von Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten.
 
Strengere Einreiseregeln in Aussicht gestellt
 
Wann es Lockerungen für das Hotel- und Gastronomiegewerbe geben wird, steht indes noch nicht fest. Eine diesbezügliche Entscheidung der Behörden wird für den 15. Februar erwartet. Grenzpendler müssen sich hingegen auf verschärfte Bedingungen einstellen. Nach Aussage des österreichischen Gesundheitsministers Rudolf Anschober will Deutschlands südlicher Nachbarstaat verpflichtende Corona-Tests für Pendler einführen, die einmal pro Woche fällig werden. Hintergrund ist die Sorgen vor der Einschleppung von Corona-Mutationen, die als wesentlich ansteckender gelten.