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Österreich: Corona-Stufenplan für den Herbst

München, 10.09.2021 | 09:49 | cge

Die Regierung Österreichs hat einen neuen Corona-Stufenplan für den Herbst vorgestellt, der ab dem 15. September 2021 Anwendung findet. Als Grundlage für die Maßnahmen in der Alpenrepublik dient künftig die Belegung der Intensivstationen. Verschärft werden je nach Auslastung sowohl die Maskenpflicht als auch die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung zu Freizeitaktivitäten wie Veranstaltungen oder Nachtgastronomie. Die neuen Regeln sollen unter anderem den für Österreich wichtigen Wintertourismus sichern.


Österreich: Vorarlberg Kleinwalsertal
In Österreich greift ab dem 15. September 2021 ein Corona-Stufenplan.
Anstelle des Sieben-Tage-Inzidenzwertes gilt im dreistufigen Plan künftig die Auslastung der Intensivstationen als Richtwert für die Corona-Maßnahmen. Die erste Stufe greift ab einer Intensivbettenbelegung mit Corona-Patienten von zehn Prozent, dies entspricht 200 Betten. Diese Quote wird bereits für den 15. September 2021 erwartet. Ab dann müssen in Einrichtungen, in denen eine Maskenpflicht gilt, anstelle eines Mund-Nase-Schutzes wieder FFP2-Masken getragen werden. Darunter fallen öffentliche Verkehrsmittel sowie Geschäfte und Dienstleister des täglichen Bedarfs. Die Empfehlung zum Tragen der FFP2-Masken wird für Geimpfte auch auf den Handel ausgeweitet, Ungeimpfte werden hierzu verpflichtet. Antigen-Tests sind künftig nur noch 24 Stunden gültig, vorher konnten diese 48 Stunden genutzt werden. Die 3G-Regel findet in dieser ersten Stufe bereits für Veranstaltungen ab 25 Personen Anwendung, bisher galt sie erst bei einer Gruppengröße von 100.
 
Maßnahmen in Stufe 2
 
Die zweite Stufe des Plans gilt dann ab einer Auslastung der Intensivbetten von 15 Prozent (300 Plätze). In der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze mit mehr als 500 Personen wird der Zutritt mit einem 2G-Prinzip geregelt. Somit dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene an diesen Aktivitäten teilnehmen. Antigen-Selbsttests, sogenannte Wohnzimmertests, werden als Nachweis für Bereiche mit 3G-Regel in dieser Phase des Stufenplans nicht mehr anerkannt.
 
Verschärfte Testregeln auf Stufe 3
 
In Stufe 3, die mit einer Bettenauslastung von 20 Prozent (400 Betten) einhergeht, wird die Testpflicht noch einmal verschärft. 3G-Bereiche sind nur noch für Geimpfte, Genesene und für Personen mit aktuellem PCR-Test zugänglich. Antigen-Schnelltests sind dann nicht mehr ausreichend. Die Maßnahmen der Stufen 2 und 3 treten jeweils sieben Tage nach Überschreiten der Auslastung in Kraft.

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