Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Österreich: Neue Einreiseverordnung seit 1. Juli

München, 02.07.2021 | 09:51 | cge

Österreich hat zum 1. Juli 2021 die Einreiseverordnung angepasst und regelt die Einreise aus Staaten und Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko neu. Wer nachweisen kann, dass er sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in einem Land dieser Kategorie aufgehalten hat, unterliegt lediglich noch dem Nachweis im Sinne der 3-G-Regel, die elektronische Einreiseanmeldung entfällt. Auf der Liste der Staaten mit geringem Risiko befindet sich derzeit auch Deutschland.


Hallstatt, Österreich
In Österreich tritt eine neue Einreiseverordnung in Kraft.
Wer aus Deutschland nach Österreich einreisen möchte, benötigt seit dem 1. Juli 2021 grundsätzlich nur noch einen Nachweis im Sinne der 3-G-Regel: Getestet, geimpft, genesen. Kann bei Einreise kein Nachweis erbracht werden, muss eine elektronische Registrierung erfolgen. Zudem muss ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten nachgeholt werden.
 
Einreise mit 3-G-Regel
 
Anerkannt für die Einreise nach Österreich sind drei verschiedene Nachweismöglichkeiten. Ankommende können zum einen ein ärztliches Zeugnis über einen molekularbiologischen Test, zum Beispiel einen PCR-Test, oder einen Antigentest mit einem negativen Ergebnis erbringen. Hierbei darf der PCR-Test maximal 72 Stunden her sein, der Antigentest höchstens 48 Stunden. Weiterhin als Nachweis gilt eine erfolgte Impfung gegen das Coronavirus. Möglich ist dies mit einer Erstimpfung, die mindestens 22 Tage, maximal aber 90 Tage zurückliegt oder einer Zweitimpfung, die vor höchstens 270 Tagen erfolgt ist. Als dritte Komponente der 3-G-Regel dient der Genesenenstatus. Personen, die in den vergangenen 180 Tagen an einer Corona-Infektion erkrankt sind und diese überstanden haben, können mit diesem Nachweis ebenfalls nach Österreich einreisen.
 
Lockerungen zum 1. Juli 2021
 
Mit dem Monatswechsel zum Juli gingen in Österreich darüber hinaus weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen einher. So entfallen neben der Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen auch die Quadratmeterbeschränkungen. Zudem wird die Sperrstunde für die Gastronomiebetriebe aufgehoben.

Weitere Nachrichten über Reisen

palme_sturm
24.07.2024

Philippinen: Taifun Gaemi sorgt für Verwüstungen

Taifun Gaemi hat auf den Philippinen mit Starkregen und Überschwemmungen für schwere Schäden gesorgt. Nun nimmt er Kurs auf Taiwan und China.
Strand Sonnenschirme Liegen
23.07.2024

Palma de Mallorca: Liegen am Strand per App reservieren

Am Strand von Palma de Mallorca soll das Reservieren von Sonnenliegen bald per App möglich sein. Die Stadt plant die Einführung einer entsprechenden Anwendung im nächsten Jahr.
Kroatien: Dubrovnik
22.07.2024

Hitzewelle in Kroatien: Rekord-Temperaturen an Land und im Meer

Kroatien leidet unter einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. In der Adria wurde der Rekord der höchsten Wassertemperatur gebrochen.
Italien: Venedig Rialto
16.07.2024

Venedig erhöht Eintrittsgebühr ab 2025

Venedig hat den Test einer Eintrittsgebühr für Tagestouristinnen und -touristen erfolgreich beendet. Damit ist der Weg frei für ein dauerhaftes Eintrittsgeld, das zudem höher ausfallen soll als bislang.
Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
16.07.2024

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der FTI-Insolvenz mussten mehrere Hunderttausend Pauschalreisen storniert werden. Die Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlungen durch den DRSF soll nun bald starten.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.