Österreich: FFP2-Maskenpflicht im Freien

Österreichs Regierung hat neue Corona-Regeln beschlossen, um der Ausbreitung der Omikron-Variante des Virus entgegenzuwirken. Künftig gilt auch im Freien die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, wenn der Abstand von zwei Metern nicht gewahrt werden kann. Zudem soll die Einhaltung der 2G-Regel im Einzelhandel stärker kontrolliert werden.
Aufgrund stark steigender Infektionszahlen führt Österreich weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen ein. Im Freien muss demnach künftig eine FFP2-Maske getragen werden, wenn keine zwei Meter Abstand zur nächsten Person eingehalten werden können. Diese Vorgabe gilt beispielsweise für Warteschlangen und in Fußgängerzonen. Die neuen Maßnahmen verkündete Bundeskanzler Karl Nehammer am Donnerstag in Wien.
 
Stärkere Kontrollen und Verkürzung der Quarantänezeit
 
In Österreich gelten aktuell strenge Regularien, wie die 2G-Regel im Einzelhandel. Zutritt zu den Geschäften haben somit nur Geimpfte und Genesene. Die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahme sollen ebenfalls verstärkt werden und strengere Sanktionen bei Missachtung greifen, kündigte Österreichs Bundeskanzler an. Die Gültigkeit des Grünen Passes als Impfnachweis soll sich ab Februar außerdem nur noch auf sechs Monate belaufen. Weiterhin werden die Quarantänevorschriften verändert. Kontaktpersonen von Corona-Infizierten sowie die Erkrankten selbst können sich ab dem fünften Tag mittels PCR-Test freitesten. Nicht mehr als Kontaktpersonen zählen außerdem Personen mit Auffrischungsimpfung. Auch wer bei Kontakt mit einer oder einem Infizierten eine FFP2-Maske getragen hat, gilt nach den neuen Regelungen nicht mehr als Kontaktperson.
 
Corona-Lage in Österreich
 
Die Infektionszahlen in Österreich steigen derzeit rasant an. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Alpenrepublik liegt nach Angaben von Zeit Online am 7. Januar bei 421,3 (Vergleich Deutschland laut Robert Koch-Institut: 303,4). Österreich gilt derzeit als Corona-Hochrisikogebiet. Urlauberinnen und Urlauber, die aus Österreich zurück nach Deutschland reisen, sind verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Diese kann durch einen Nachweis des Impf- oder Genesungsstatus umgangen werden.