Österreich beschließt landesweiten Lockdown und Impfpflicht

Österreich tritt ab dem 22. November in einen erneuten landesweiten Lockdown. Wie Kanzler Alexander Schallenberg am Vormittag des 19. November auf einer Pressekonferenz bekanntgab, wird dieser ab kommendem Montag mit ganztägigen Ausgangsbeschränkungen für die gesamte Bevölkerung beginnen. Er soll für Geimpfte maximal 20 Tage andauern, für Ungeimpfte auch darüber hinaus.
Zunächst ist eine Dauer des Lockdowns von zehn Tagen angesetzt, nach denen je nach Entwicklung der Pandemielage über eine Verlängerung von weiteren zehn Tagen entschieden werden soll. Für Personen mit Corona-Impfschutz sollen die Beschränkungen allerdings spätestens am 12. Dezember wieder enden – wer ungeimpft ist, muss sich gegebenenfalls auch auf längere Beschränkungen einstellen. Für Arbeitnehmer gilt eine allgemeine Empfehlung für Homeoffice, Schulen sollen jedoch weiterhin Präsenzunterricht durchführen.
 
Ausgangsbeschränkungen von 0 bis 24 Uhr
 
Der österreichische Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nannte auf der Pressekonferenz die Details des neuen Lockdowns. Demnach dürfen die Menschen in Österreich ab kommendem Montag unabhängig von ihrem Impfstatus ihre Wohnungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verlassen. Dazu zählen beispielsweise die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die Erledigung notwendiger Besorgungen, berufliche und Ausbildungszwecke, unaufschiebbare Behördengänge sowie der Aufenthalt im Freien zur physischen und psychischen Erholung. Zudem gilt fortan in Österreich eine erweiterte FFP2-Maskenpflicht, die in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen greift.
 
Impfpflicht kommt in Österreich
 
Ebenfalls Teil der neuen Beschlüsse ist eine allgemeine Impfpflicht. Diese soll spätestens am 1. Februar 2022 in Österreich in Kraft treten, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde eingeleitet. Eine detaillierte Gestaltung der neuen Pflicht wurde durch die Regierungsvertreter noch nicht genannt, jedoch betonte der Gesundheitsminister, dass während der kommenden Ausarbeitung ausführliche Beratungen mit Experten stattfinden werden. Zudem soll laut Informationen der österreichischen Tageszeitung Kurier die verfassungsrechtliche Frist zur operativen Umsetzung eingehalten werden.