In Österreich tritt eine neue Verordnung zur Einreise in Kraft. Künftig sind alle Einreisenden verpflichtet, vorab online ein Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance) auszufüllen. Die neue Regelung ist ab 15. Januar gültig.
Österreich führt eine Voranmeldung zur Einreise ein.
Die Pflicht zur Voranmeldung gilt für alle Einreisenden, unabhängig ihrer Herkunft, aus einem durch Österreich bestimmten Risikogebiet. Mit der Angabe bestimmter Daten vor Einreise soll insbesondere die Kontaktnachverfolgung künftig erleichtert werden. Das Formular erfasst neben allgemeinen Informationen wie Namen, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse auch die Adresse des Aufenthalts- beziehungsweise des Quarantäneortes in Österreich, die Länder des Aufenthalts in den vergangenen zehn Tagen und das Datum der Einreise. Optional können weiterhin das Datum der Ausreise und das benutzte Verkehrsmittel im Formular eingetragen werden. Dieses wird ab 15. Januar online zur Verfügung stehen.
Ausnahmen von der Voranmeldung
Von der vorherigen Anmeldung ausgenommen sind Einreisende, die aufgrund unvorhergesehener familiärer Ereignisse nach Österreich kommen. Weiterhin gilt für die Aufrechterhaltung des Personen- und Güterverkehrs, bei zwingenden Gründen der Tierversorgung oder bei land- und forstwirtschaftlich erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall eine Ausnahme. Transitreisende und Personen, die im zwingenden Interesse Österreichs oder im Rahmen der Durchführung einer beruflichen Überstellungsfahrt unterwegs sind, sind ebenfalls von der Voranmeldung befreit. Als weiterer Ausnahmegrund gilt die Einreise oder Wiedereinreise für Pendler zu beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken.
Verfahren nach Einreise in Österreich
Reisende nach Österreich sind grundsätzlich zu einer zehntägigen Quarantäne verpflichtet. Von der Quarantäne ausgenommen sind derzeit lediglich Reisende aus den Staaten Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und Vatikan. Frühestens am fünften Tag kann ein Corona-Test durchgeführt und die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Personen, wie beruflich Reisende, humanitäre Einsatzkräfte oder Diplomaten, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie bei Einreise ein negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Antigentest) vorweisen können.