Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Österreich führt Registrierung für die Einreise ein

München, 13.01.2021 | 10:04 | cge

In Österreich tritt eine neue Verordnung zur Einreise in Kraft. Künftig sind alle Einreisenden verpflichtet, vorab online ein Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance) auszufüllen. Die neue Regelung ist ab 15. Januar gültig.


Österreich: Vorarlberg Kleinwalsertal
Österreich führt eine Voranmeldung zur Einreise ein.
Die Pflicht zur Voranmeldung gilt für alle Einreisenden, unabhängig ihrer Herkunft, aus einem durch Österreich bestimmten Risikogebiet. Mit der Angabe bestimmter Daten vor Einreise soll insbesondere die Kontaktnachverfolgung künftig erleichtert werden. Das Formular erfasst neben allgemeinen Informationen wie Namen, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse auch die Adresse des Aufenthalts- beziehungsweise des Quarantäneortes in Österreich, die Länder des Aufenthalts in den vergangenen zehn Tagen und das Datum der Einreise. Optional können weiterhin das Datum der Ausreise und das benutzte Verkehrsmittel im Formular eingetragen werden. Dieses wird ab 15. Januar online zur Verfügung stehen.
 
Ausnahmen von der Voranmeldung

Von der vorherigen Anmeldung ausgenommen sind Einreisende, die aufgrund unvorhergesehener familiärer Ereignisse nach Österreich kommen. Weiterhin gilt für die Aufrechterhaltung des Personen- und Güterverkehrs, bei zwingenden Gründen der Tierversorgung oder bei land- und forstwirtschaftlich erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall eine Ausnahme. Transitreisende und Personen, die im zwingenden Interesse Österreichs oder im Rahmen der Durchführung einer beruflichen Überstellungsfahrt unterwegs sind, sind ebenfalls von der Voranmeldung befreit. Als weiterer Ausnahmegrund gilt die Einreise oder Wiedereinreise für Pendler zu beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken.
 
Verfahren nach Einreise in Österreich

Reisende nach Österreich sind grundsätzlich zu einer zehntägigen Quarantäne verpflichtet. Von der Quarantäne ausgenommen sind derzeit lediglich Reisende aus den Staaten Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und Vatikan. Frühestens am fünften Tag kann ein Corona-Test durchgeführt und die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Personen, wie beruflich Reisende, humanitäre Einsatzkräfte oder Diplomaten, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie bei Einreise ein negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Antigentest) vorweisen können. 

Weitere Nachrichten über Reisen

Bahnhof_Bahn_Streik_Verspätung_Uhr
25.03.2024

Lokführerstreik in Großbritannien: Im April und Mai fallen Züge aus

Reisende in Großbritannien müssen sich im April auf mehrere Streiks im Bahnverkehr einstellen. Die Londoner U-Bahn wird bis in den Mai hinein bestreikt.
Mitglieder von Verdi demonstrieren auf der Straße
21.03.2024

Sachsen: Verdi kündigt Streik im Nahverkehr an

Ausgerechnet zur Leipziger Buchmesse streiken die Beschäftigten des öffentlichen Nahverkehrs in Sachsen. Reisende müssen sich am Freitag, den 22. März, auf Einschränkungen einstellen.
Finnland
20.03.2024

World Happiness Report 2024: In Finnland leben die glücklichsten Menschen

Pünktlich zum Internationalen Tag des Glücks am 20. März ist der neue World Happiness Report 2024 erschienen. Im Ländervergleich sind die skandinavischen Nationen wieder am glücklichsten.
USA - Kalifornien - Yosemite National Park
19.03.2024

USA: Nationalparkbesuch teilweise nur mit Reservierung

Die großen Nationalparks in den USA ziehen jedes Jahr viele Naturbegeisterte an. Reisende dabei sollten beachten, dass an Tagen mit vielen Besuchenden oft Reservierungen nötig sind.
Megafon Streik
11.03.2024

Wieder Bahnstreik am Dienstag: GDL ruft zum Ausstand auf

Nur wenige Tage nach dem letzten Bahnstreik ist der nächste geplant: Die GDL ruft für Dienstag, 12. März, zum 24-stündigen Ausstand bei der Deutschen Bahn auf.

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.