Österreich: Corona-Regeln für Einreise ab 22. November verschärft

Österreich führt ab kommendem Montag verschärfte Einreiseregularien ein. Nicht gegen das Coronavirus Geimpfte müssen künftig einen negativen PCR-Test an der Grenze vorlegen, Antigen-Schnelltests werden demzufolge nicht mehr akzeptiert. Darüber hinaus wird ab dem 6. Dezember die Gültigkeit des Impfzertifikats in der Alpenrepublik verkürzt, so der Bayerische Rundfunk.
Bereits in der vergangenen Woche wurden aufgrund der angespannten Pandemie-Lage die landesweiten Corona-Maßnahmen in Österreich verschärft, nun folgen auch für die Einreise strengere Regularien. Werden aktuell noch Antigen-Schnelltests bei der Einreise von nicht gegen das Coronavirus Geimpften akzeptiert, dürfen diese ab kommendem Montag nur noch gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests einreisen. Die Probenentnahme ist hierbei an eine Frist von maximal 72 Stunden geknüpft. Ausnahmen bleiben für Grenzpendler bestehen, welche weiterhin mit negativem Antigen-Schnelltest einreisen dürfen. Hierbei wurde jedoch die Frist für die Durchführung des Tests verkürzt: Statt 48 Stunden darf diese künftig nur noch 24 Stunden zurückliegen.
 
Verkürzte Gültigkeit des Impfzertifikats
 
Auch für vollständig geimpfte Reisende wurde eine Verschärfung der Einreiseregularien bekanntgegeben, welche allerdings erst ab dem 6. Dezember greifen soll. Dabei handelt es sich um eine Verkürzung der Gültigkeit des Impfzertifikats. Demnach gelten Geimpfte ab kommendem Monat ab Zeitpunkt der Zweitimpfung nur noch für 270 Tage als vollständig geimpft, aktuell liegt die Frist bei 360 Tagen. Für Reisende, die über einen Impfschutz verfügen, für welchen nur eine Impfdosis erforderlich ist, bleibt die Gültigkeit von neun Monaten bestehen. Auch für Genesene ändert sich nichts – sie behalten ihren Status weiterhin für 180 Tage bei.
 
Lockdown für Ungeimpfte seit 15. November
 
Aufgrund des drastischen Anstiegs der Corona-Infektionskurve wurden bereits in der vergangenen Woche landesweit strenge Maßnahmen eingeführt. Seit dem 8. November gilt in gesamt Österreich für den Zutritt zur Hotellerie, Gastronomie, zu Sport- und Kultureinrichtungen sowie Dienstleistern wie Friseuren die 2G-Regel. Darüber hinaus ist am 15. November für Ungeimpfte ein Lockdown in Kraft getreten. Dieser gestattet Nichtgeimpften ab zwölf Jahren das Verlassen ihrer Wohnungen und Häuser nur aus triftigem Grund. Ausnahmen bestehen unter anderem für Schwangere und Schulpflichtige.