Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Österreich führt Maskenpflicht wieder ein

München, 30.03.2022 | 09:53 | soe

Österreich ist seit dem 24. März zur Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen zurückgekehrt. Wie der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch bekanntgab, hätten die vorherigen Lockerungen zu früh stattgefunden und die Corona-Infektionszahlen seien noch zu hoch. Nun muss die FFP2-Maske wieder in Geschäften, Restaurants und an Arbeitsplätzen getragen werden.


Frau schaut mit Maske während Corona-Pandemie aus dem Fenster.
Österreich hat die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen zum 24. März wiedereingeführt.
Erst zum 6. März hatte Österreich die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben, die Maskenpflicht galt seither nur noch in Gesundheitseinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und den Kundenbereichen lebensnotwendiger Geschäfte. Anschließend stiegen die Infektionszahlen allerdings wieder stark an, weshalb die Behörden die Lockerungen als verfrüht einstuften und teilweise zurücknahmen. Seit dem 24. März muss der Mund-Nase-Schutz nun wieder in allen öffentlichen Innenräumen Österreichs angelegt werden.
 
Generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
 
Gemäß der am vergangenen Donnerstag in Kraft getretenen Verordnung muss die FFP2-Maske in Verkehrsmitteln, dem gesamten Handel und bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden. In der Gastronomie greift die Maskenpflicht auf dem Weg zum eigenen Platz, nicht aber an diesem selbst. Auch Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen unterliegen den wieder strengeren Maskenregeln, ebenso wie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Arbeitsorte. Bei Zusammenkünften ab 100 Teilnehmern und Teilnehmerinnen haben die Veranstaltenden die Wahl, ob sie den Zugang nur gemäß der 3G-Regel erlauben oder ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht anwenden.
 
Infizierte können sich freitesten
 
Wer selbst nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich für mindestens fünf Tage isolieren. Liegen am fünften Tag seit mindestens 48 Stunde keine Symptome mehr vor, gilt die Isolationszeit als beendet, die betreffende Person muss sich jedoch noch weitere fünf Tage an Verkehrsbeschränkungen halten. Diese umfassen zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske bei Kontakt mit anderen Personen auch in der privaten Wohnung und ein Zutrittsverbot für Restaurants sowie Großveranstaltungen. Alternativ macht ein erneuter Corona-Test ab Tag fünf, der negativ ausfällt, die Verkehrsbeschränkungen überflüssig.

Weitere Nachrichten über Reisen

Stechmücke auf Blatt
22.04.2024

Bali: Denguefieber-Impfung für Reisende empfohlen

Die balinesische Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend eine Impfung gegen das Denguefieber. Mücken übertragen die Viruserkrankung vor allem in tropischen Regionen wie Bali.
St. Peter-Ording
15.04.2024

Nordsee: Treibsand in St. Peter-Ording

Am Strand von St. Peter-Ording wurden mehrere Treibsandlöcher entdeckt. Die betroffenen Bereiche wurden weiträumig abgesperrt. Die Tourismuszentrale warnt vor Lebensgefahr.
Thailand Bangkok Wat Arun
11.04.2024

Songkran 2024: Das Wasserfest in Thailand beginnt

In der thailändischen Hauptstadt wird ab Donnerstag, dem 11. April, das traditionelle Neujahrs- und Wasserfest Songkran gefeiert. Gäste können sich auf ein breites Unterhaltungsprogramm freuen.
Streikende Arbeitnehmer laufen auf der Straße.
08.04.2024

Griechenland: Streik im Fähr- und Flugverkehr angekündigt

In Griechenland sind für April und Mai mehrere Streiks angekündigt. Neben dem Flugverkehr (9. April) sind am 17. April auch Fähren betroffen. Für Mai ist ein landesweiter Generalstreik geplant.
Spanien - Balearen - Mallorca - Trinken - Alkohol
04.04.2024

Mallorca: Strenge Verhaltensregeln in Palma

Urlauberinnen und Urlauber, die die beliebte Baleareninsel Mallorca besuchen, müssen fortan auf strengere Verhaltensregeln achten. Die neuen Vorschriften treffen vor allem Partyreisende.

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.