Oman hebt alle Einreisebeschränkungen auf

Oman hat alle verbliebenen Einreisebeschränkungen aufgehoben. Urlauber und Urlauberinnen müssen für einen Besuch des Sultanats künftig keinen Impfnachweis mehr vorlegen, auch der bisher verpflichtende PCR-Test nach der Ankunft entfällt. Zudem wird das Nachverfolgungsprogramm samt dazugehöriger App „Tarassud+ Track & Trace“ abgeschafft.
Die nationale Fluggesellschaft Oman Air verkündet auf ihrer Homepage, dass an sämtlichen Flughäfen des Sultanats keine coronabedingten Vorsichtsmaßnahmen bei der Einreise mehr angewendet werden. Internationale Reisende müssen sich somit nicht mehr auf dem Portal eMushrif registrieren oder die App des Tracking-Programms herunterladen. Auch PCR-Testpflichten und Quarantäneanforderungen sind komplett entfallen, ebenso wie die Kontrollen eines Corona-Impfpasses. Damit kehrt Oman vollständig zum vor der Pandemie herrschenden Normalzustand zurück.
 
Maskenpflicht aufgehoben
 
Bereits seit dem 22. Mai ist die Maskenpflicht in dem Sultanat beendet. Auf öffentlichen Plätzen und bei Versammlungen muss kein Mund-Nase-Schutz mehr getragen werden, in den Moscheen ist außerdem kein Mindestabstand mehr vorgeschrieben. Die omanischen Behörden riefen die Bevölkerung jedoch dazu auf, weiterhin vorsichtig zu bleiben und sich im Fall von Corona-Symptomen zu isolieren. Außerdem sollten eventuell noch fehlende Auffrischungsimpfungen nachgeholt werden und älteren sowie vorerkrankten Menschen wird weiterhin das Masketragen in geschlossenen Räumen empfohlen.
 
Ein vielfältiges Reiseziel
 
Oman gilt seit Jahren als Geheimtipp für Touristen und Touristinnen, die ihren Urlaub abwechslungsreich gestalten wollen. Das Land im Süden der Arabischen Halbinsel bietet Wüstensafaris durch die Rub al Khali oder die Wahiba, grüne Oasen und Palmenhaine mit Wasserfällen sowie paradiesische Sandstrände, die zum Baden einladen. Die Hauptstadt Maskat lockt mit orientalischem Flair, dem belebten Souk von Mutrah und der beeindruckenden Sultan-Qabus-Moschee, deren Außen- und Innenbereiche besichtigt werden dürfen.