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Oman: Einreise für Deutsche wieder erlaubt

München, 15.12.2020 | 08:30 | lvo

Deutsche dürfen für touristische Aufenthalte künftig wieder nach Oman reisen. Dies haben omanische Behörden am 10. Dezember angekündigt. Ab wann und unter welchen Maßgaben die neue Regelung genau gelten wird, ist derzeit noch nicht klar.


Wüste in Oman
Die Einreise nach Oman ist wieder erlaubt.
Bekannt ist bereits, dass Einreisende einen Nachweis über eine Hotelbuchung, ein Rückflugticket und eine vorhandene Krankenversicherung inklusive COVID-19-Versorgung vorweisen müssen. Ferner gilt die Beachtung der Einreise- und Quarantänebestimmungen. Vor Abflug müssen sich Reisende beim omanischen Gesundheitsministerium registrieren und 25 Omanische Rial (rund 53 Euro) für einen PCR-Test zahlen, der bei Ankunft verpflichtend ist. Des Weiteren müssen Einreisende die App Tarrasud+ auf ihrem Mobiltelefon installieren. Halten sich Personen nur sieben Tage im Land auf, ist die Quarantäne nur bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nötig. Für Aufenthalte, die länger als sieben Tage dauern, wird eine siebentägige Quarantäne nötig. Es findet eine Überwachung der Isolationszeit via Tracking-Armband statt. Am achten Tag wird dann ein weiterer PCR-Test nötig. Kinder unter 15 Jahre sind von der PCR-Testpflicht bei Einreise ausgenommen. Der Aufenthalt im Sultanat Oman ist für bis zu zehn Tage visumsfrei möglich.  
 
Lage in Oman

Das Sultanat Oman gilt derzeit laut Robert Koch-Institut als Risikogebiet. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Land auf der arabischen Halbinsel. Im Land gibt es regionale Corona-Hotspots. Zu diesen zählen der Großraum der Hauptstadt Muskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
 
Rückkehr nach Deutschland

Grundsätzlich müssen sich Reiserückkehrer vor ihrer Ankunft in Deutschland online anmelden und den Nachweis darüber mit sich führen. Zudem sehen die Regelungen vor, dass sich Einreisende in Deutschland direkt an ihren Zielort und für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Corona-Testergebnis vorzeitig beendet werden. Ergänzend sollten sich Reiserückkehrer über eventuell abweichende oder ergänzende Maßnahmen im jeweiligen Bundesland informieren.

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