Portugal: Einreiseverbot für Touristen bleibt bis 30. April in Kraft

Portugal erhält das Verbot touristischer Einreisen auch weiterhin aufrecht. Damit sind bis auf zum 30. April aus Deutschland nur Reisen auf das portugiesische Festland erlaubt, die aus triftigen Gründen stattfinden. Für die Inselgruppen der Azoren und Madeira gelten abweichende Regelungen. Ursprünglich war das Einreiseverbot für Urlauber bis zum 15. April erlassen und anschließend bis zum 18. April verlängert worden.
Update vom 22. April, 7:50 Uhr

Das Auswärtige Amt hat die Verlängerung des Verbots touristischer Einreisen auf das portugiesische Festland inzwischen in seine Reisehinweise aufgenommen. Demnach bleibt die Regelung bis zum 30. April in Kraft, dies umfasst die gesamte Dauer des aktuellen Ausnahmezustands in Portugal. Für die Azoren und Madeira gelten abweichende Bestimmungen.

Originalmeldung vom 21. April, 10:03 Uhr


Wie aus einer Erklärung der portugiesischen Regierung vom 16. April hervorgeht, werden die restriktiven Maßnahmen des Luftverkehrs mit der Verlängerung des Ausnahmezustands ebenfalls beibehalten. Dieser bleibt in Portugal vorerst bis zum 30. April bestehen; ob dieses Enddatum jedoch auch für die Einreisesperre für Touristen gilt, geht aus der Mitteilung nicht klar hervor. Vorerst ist von einer Verlängerung der Reisebeschränkungen bis auf Weiteres auszugehen. Für Einreisende aus Deutschland bedeutet dies, dass sie nach derzeitigem Stand nur mit triftigem Grund auf das portugiesische Festland einreisen dürfen.
 
Definition triftiger Einreisegründe nach Portugal
 
Aus Ländern mit Inzidenzwerten von 150 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohner binnen der letzten 14 Tage dürfen weiterhin nur notwendige Reisen nach Portugal stattfinden. Neben Deutschland zählen aktuell unter anderem auch Dänemark, Österreich und die Schweiz dazu. Als „notwendige Reisen“ werden laut Angaben der portugiesischen Regierung diejenigen definiert, die den Transit oder die Einreise von Bürgern nach Portugal ermöglichen, die aus beruflichen, Studien-, Familientreffen-, Gesundheits- oder humanitären Gründen reisen. Touristische Einreisen fallen demnach nicht darunter. Wer aus diesen Ländern einreiseberechtigt ist, muss beim Check-in einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test nachweisen und eine elektronische Reiseanmeldung durchführen. Die Regelung bezieht sich auf das portugiesische Festland, für die zu Portugal gehörenden Inseln der Azoren und Madeira können abweichende Bestimmungen bestehen.
 
Grenzkontrollen zu Spanien bleiben bestehen
 
Die Grenzkontrollen zum Nachbarland Spanien bleiben nach einer Bekanntmachung des portugiesischen Ministeriums für innere Verwaltung (MAI) für weitere 15 Tage bis Ende April bestehen. Leichte Lockerungen verzeichnet jedoch der Reiseverkehr mit Brasilien und dem Vereinigten Königreich: War der Flugverkehr aus und zu diesen beiden Staaten bislang ausgesetzt, dürfen nun wieder wesentliche Reisen stattfinden. Ebenfalls nur notwendige Reisen sind aus Staaten erlaubt, deren 14-Tage-Inzidenz den Wert von 500 überschreitet. Einreisende aus diesen Ländern müssen sich zudem für 14 Tage in Quarantäne begeben. Auf der Liste dieser Länder stehen beispielsweise Frankreich, Brasilien und die Niederlande.

Quelle: Mitteilung der portugiesischen Regierung