Reiserückkehrer: Quarantäne und zwei Corona-Tests ab 11. Januar

Bund und Länder haben sich am Abend des 5. Januar auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung des Lockdowns geeinigt. Damit müssen sich ab dem 11. Januar 2021 auch Reiserückkehrer auf strengere Regeln einstellen, wenn sie aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreisen. Gemäß den neuen Vorgaben ist weiterhin eine zehntägige Quarantäne Pflicht, hinzu kommt nun noch mindestens ein obligatorischer Corona-Test, bei gewünschter Quarantäneverkürzung ein zweiter.
Mit der Quarantäneregelung und zusätzlichen Doppel-Teststrategie soll verhindert werden, dass Neuinfektionen ihren Weg über die deutschen Grenzen finden. Wie schon in den letzten Wochen müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten umgehend nach ihrer Ankunft in Deutschland in Quarantäne begeben, die auf zehn Tage angesetzt ist. Ab dem 11. Januar wird von ihnen zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis gefordert, das bei der Einreise höchstens 48 Stunden alt ist. Alternativ kann die Testung auch, anstatt noch im Reiseland, direkt nach der Einreise in Deutschland erfolgen. Die Isolationszeit wird jedoch nicht durch den negativen Testbescheid ersetzt. Frühestens nach fünf Tagen darf ein weiterer Corona-Test erfolgen und die Quarantäne bei einem negativen Resultat vorzeitig beendet werden. Weiterhin ist bei allen Einreisen aus Risikogebieten eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen.
 
PCR-Test oder Antigen-Schnelltest?
 
Offen bleibt bislang die Frage, welche Testmethoden für den neuen Corona-Pflichttest anerkannt werden. Einzelne Bundesländer, wie Bayern und Nordrhein-Westfalen, hatten bereits Ende Dezember 2020 eine eigene Testpflicht für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten eingeführt. Sie lassen neben den üblichen PCR-Tests auch die schnelleren und preisgünstigeren Antigen-Schnelltests gelten. Fest steht hingegen, dass die bundesweiten neuen Regeln sowohl für Flugreisende, als auch für Grenzübertritte auf dem See- und Landweg gelten. Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte an, dass die Bundespolizei die Einhaltung der Vorgaben verstärkt kontrollieren werde. Ebenso wie die weiteren Maßnahmen des verlängerten Lockdowns gelten die Pflichten für Reiserückkehrer vorerst bis zum 31. Januar 2021.
 
15-Kilometer-Beschränkung für Corona-Hotspots
 
Die Quarantäne- und Testpflicht greift nur für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten, nicht für innerdeutsche Corona-Hotspots. Die Behörden appellieren jedoch weiterhin an die Bevölkerung, auch auf Tagesreisen innerhalb Deutschlands zu verzichten. Für Bewohner besonders betroffener Regionen gilt ab dem 11. Januar eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Sie dürfen sich ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 ohne triftigen Grund nur noch höchstens 15 Kilometer vom eigenen Wohnort wegbewegen. Im Bundesland Sachsen wird diese Regelung bereits umgesetzt.