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RKI streicht 33 afrikanische Länder von der Risikoliste

München, 04.02.2022 | 14:58 | soe

Das Robert Koch-Institut streicht in dieser Woche 33 afrikanische Staaten von der Liste der Corona-Hochrisikogebiete. Darunter befinden sich neben Gambia, Mosambik und Botsuana auch die Kapverdischen Inseln. Armenien, Aserbaidschan und die Palästinensischen Gebiete werden hingegen neu auf die Liste ergänzt.


Kap Verde: Sal Strand
Kap Verde gilt ab dem 6. Februar nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet.
Auf den Kapverden haben sich die Corona-Fallzahlen nach der bislang heftigsten Pandemiewelle wieder stark reduziert. Lag die Sieben-Tage-Inzidenz am 10. Januar noch bei 1.323,9, wird am 4. Februar nur noch ein Wert von 28,3 angegeben. In der Folge betrachtet das RKI den Inselstaat im Atlantik ab dem 6. Februar nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet. Für die Einreise auf die Kapverden wird von Reisenden ab zwölf Jahren unabhängig von ihrem Impfstatus ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest verlangt. Dies gilt sowohl für Passagiere und Passagierinnen auf dem Seeweg als auch für Nutzer und Nutzerinnen der vier internationalen Flughäfen Praia, Sal, Boa Vista und São Vicente.
 
33 Staaten keine Hochrisikogebiete mehr
 
Neben den Kapverden werden ab kommendem Sonntag auch Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin und Botsuana von der Hochrisikoliste entfernt. Gleiches gilt für Burkina Faso, die Elfenbeinküste, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea und Gabun. Auch Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, die Komoren, Liberia, Mali, Mauretanien, Mosambik, Niger, Nigeria, Sao Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik verlieren den Hochrisikostatus.
 
Drei neue Hochrisikogebiete
 
Armenien, Aserbaidschan und die Palästinensischen Gebiete stuft das RKI ab dem 6. Februar neu als Hochrisikogebiete ein. Dies hat zur Folge, dass Einreisende aus diesen Staaten in Deutschland einer Quarantänepflicht unterliegen, welche von vollständig geimpften und genesenen Personen jedoch von Beginn an umgangen werden kann. Zusätzlich ist eine digitale Einreiseerklärung auszufüllen. Neue Virusvariantengebiete wurden in dieser Woche nicht benannt.

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