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Rumänien: Deutschland als gelbe Zone eingestuft

München, 01.11.2021 | 10:59 | twi

Das rumänische Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit stuft Deutschland seit dem 31. Oktober als gelbe Zone in seiner dreistufigen Länderkategorisierung von grünen, gelben und roten Zonen ein. Das gibt das Auswärtige Amt an. Damit gehen Einschränkungen bei der Einreise in den südosteuropäischen Staat einher. So ist eine Einreiseanmeldung vorzunehmen, außerdem gilt für Einreisende eine 14-tägige Quarantänepflicht, solange diese nicht geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind.


Bukarest
Seit dem 31. Oktober gilt Deutschland in Rumänien als gelbes Risikogebiet.
In seiner dreistufigen Länderkategorisierung von grünen, gelben und roten Zonen hat das rumänische Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit Deutschland mit Wirkung vom 31. Oktober von der grünen zur gelben Zone heraufgestuft. Damit treten für Reisende aus Deutschland verschärfte Einreisebedingungen in Kraft. Vor der Einreise aus einem Risikogebiet, das in Rumänien als gelbe oder rote Zone eingestuft ist, muss zwingend eine Einreiseanmeldung ausgefüllt und nach Aufforderung bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Dies ist sowohl elektronisch als auch in Papierform möglich. Zudem sind einreisende Personen aus roten und gelben Zonen grundsätzlich quarantänepflichtig.

Keine Quarantäne für Geimpfte, Genesene und Getestete

Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Menschen, die mindestens zehn Tage vor der Einreise vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden und das digitale Impfzertifikat der Europäischen Union vorlegen können. Ebenfalls befreit von der Isolation sind Genesene, die sich in den letzten 180 Tagen vor der Einreise mit dem Virus infiziert haben und über einen Genesenenausweis verfügen. Wer weder geimpft noch genesen ist und nach Rumänien einreisen möchte, hat überdies die Möglichkeit, einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Einreisende, die über keinen der geforderten Nachweise verfügen, können sich mittels eines negativen PCR-Tests aus der Quarantäne freitesten, sofern sie keine für COVID-19 typischen Symptome aufweisen. Für Kinder bis einschließlich zwölf Jahren gilt ebenso keine Quarantänepflicht.

Verschärfte Maßnahmen in Rumänien

Mindestens bis zum 8. November gilt in Rumänien noch der pandemiebedingte Ausnahmezustand, dessen weitere Verlängerung laut Auswärtigem Amt möglich ist. Aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 450 zählt Rumänien für das Robert Koch-Institut zu den Hochrisikogebieten. Auch im Land selbst wurden die Vorsichtsmaßnahmen bedingt durch das Infektionsgeschehen verschärft. Der Besuch in Hotels, Restaurants sowie Kultureinrichtungen ist nur für Geimpfte und Genesene möglich, in öffentlichen Gebäuden gilt eine 3G-Regelung. In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht ferner eine Maskenpflicht, ebenso muss im gesamten öffentlichen Raum, also auch im Freien, ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Von dieser Pflicht sind nur Kinder unter fünf Jahren befreit. Gekoppelt an eine 14-Tage-Inzidenz von sechs Infizierten auf 1.000 Einwohner werden zudem nächtliche Ausgangsperren verhängt, die für vollständig geimpfte Personen nicht gelten.

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