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Schweden: Testpflicht für alle Einreisenden ab 28. Dezember

München, 24.12.2021 | 09:13 | cge

Schweden verschärft zum 28. Dezember die Einreiseregeln. Unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus müssen dann alle Ankommenden einen negativen Corona-Test vorlegen. Dies geht aus den Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes hervor.


Schweden
Schweden führt zum 28. Dezember eine Testpflicht für alle Einreisenden ein.
Wer ab dem 28. Dezember nach Schweden einreisen möchte, benötigt für den Grenzübertritt ein negatives COVID-19-Testergebnis. Die Probenentnahme darf hierbei maximal 48 Stunden her sein. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und Antigen-Tests. Das Testzertifikat muss Angaben über den Namen des oder der Getesteten, den Zeitpunkt der Probenahme, die Art des Tests, das Ergebnis sowie den Aussteller des Zertifikats enthalten und kann in englischer, schwedischer, dänischer, norwegischer oder französischer Sprache vorgelegt werden. Die neue Regelung greift für alle Ankommenden, davon ausgenommen sind unter anderem lediglich Kinder unter zwölf Jahren, schwedische Staatsbürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in Schweden.
 
Einreiseregeln bis einschließlich 27. Dezember
 
Einreisende, die bis einschließlich 27. Dezember in Schweden ankommen, können das Digitale COVID-Zertifikat der EU vorlegen, das ihnen einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus oder den Genesenenstatus bescheinigt. Als Alternative wird auch ein negatives Testergebnis anerkannt, welches maximal 72 Stunden alt sein darf. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und Antigen-Tests.
 
Corona-Lage in Schweden
 
In Schweden liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben von Zeit Online am 24. Dezember bei 263,0 (Vergleich Deutschland laut RKI: 265,8). Derzeit sind einige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. So sind die Menschen generell dazu angehalten, auf Mindestabstände zu anderen zu achten. Im öffentlichen Nahverkehr besteht eine Maskenpflicht und Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen unterliegen der 2G-Regel. Im Einzelhandel, in der Gastronomie und bei anderen Kultur- und Freizeitangeboten ist die maximale Personenzahl beschränkt. Schweden wird vom Robert Koch-Institut (RKI) derzeit nicht als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Urlauberinnen und Urlauber, die aus Schweden zurück nach Deutschland reisen, unterliegen somit keiner Quarantänepflicht. 

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