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Schweiz hebt Quarantäne grundsätzlich auf

München, 28.06.2021 | 09:38 | rpr

Die Schweiz hat die Quarantänepflicht für Reisende aus dem Schengen-Raum sowie Drittstaaten grundsätzlich aufgehoben. Wie es auf der Seite des Schweizer Bundesamt für Gesundheit, kurz BAG, darüber hinaus heißt, müssen Reisende aus Gebieten ohne besorgniserregender Virusvariante nur noch einen Corona-Test vorweisen, sofern diese per Flugzeug einreisen. Ausnahmen bestehen für Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind.


Schweiz: Appenzeller Land, Ebenalp © LVO
Am 26. Juni wurde die Quarantänepflicht für Reisende aus dem Schengen-Raum grundsätzlich aufgehoben.
Mit Wirkung zum 26. Juni wurden die Einreisebestimmungen für die Schweiz vom Bundesamt für Gesundheit aktualisiert. Demzufolge werden künftig nur noch Länder als Risikogebiete eingestuft, in welchen besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Aktuell zählen nach Einstufung des BAG Indien, Nepal und Großbritannien dazu. Demnach entfällt nun grundsätzlich die Quarantänepflicht für Staaten, die nicht dieser Kategorie zugeordnet werden. Das Ausfüllen einer elektronischen Einreiseanmeldung sowie eine Corona-Testpflicht bleibt nur für Flugreisende bestehen, sofern diese nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von COVID-19 genesen sind. Reisende aus Deutschland können demnach aktuell über den Landweg ohne jegliche Auflagen in die Schweiz einreisen.
 
Einreisebestimmungen für Personen aus Risikogebieten
 
Für Einreisende aus Risikogebieten mit besorgniserregenden Virusvarianten bestehen weiterhin strenge Einreisebestimmungen. So unterscheidet das BAG zwischen „Staaten oder Gebieten mit besorgniserregenden nicht immunevasiven Virusvarianten“ und „Staaten oder Gebieten mit Verdacht auf oder Bestätigung von besorgniserregenden immunevasiven Virusvarianten“. Letzte Kategorie sieht eine zwingende Test- und Quarantänepflicht sowie eine elektronische Einreiseanmeldung vor. In der ersten Kategorie kann ein Corona-Test sowie die Quarantäne mittels Nachweis eines vollen Impfschutzes oder Genesungsnachweises umgangen werden. Die Kontaktdaten werden hier nur von Flugreisenden erfasst. Das BAG weist zudem darauf hin, dass diese Einteilung keine Aussage darüber trifft, ob eine Einreise aus dem jeweiligen Land gestattet ist oder nicht.
 
Maskenpflicht in der Schweiz entfällt
 
Parallel zur Aktualisierung der Einstufung von Risikogebieten traten am vergangenen Samstag auch weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Kraft. Demzufolge wurde zum 26. Juni die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Auch bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie Großveranstaltungen mit COVID-Zertifikat muss fortan kein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Darüber hinaus dürfen Clubs und Discos wieder öffnen, sofern Gäste ein COVID-Zertifikat vorlegen können.

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