Corona: Schweiz plant Lockerungen ab 1. März

Die Schweiz erwägt Lockerungen ihrer aktuellen Corona-Maßnahmen ab dem 1. März. Ab diesem Datum sollen Geschäfte, Museen, Zoos und Freizeitparks in dem Alpenland voraussichtlich wieder öffnen dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Infektionslage stabil bleibt.
Am 17. Februar hat die Schweizer Regierung die Weichen für entsprechende Regellockerungen gestellt, die finale Entscheidung darüber soll jedoch erst in der kommenden Woche getroffen werden. Während der Einzelhandel von den Öffnungen profitieren würde, muss die Gastronomie in der Schweiz weiter ausharren. Restaurants und ähnliche Bewirtungsbetriebe sollen zunächst weiter geschlossen bleiben. Dafür ziehen die Behörden in Betracht, ab März unter freiem Himmel Treffen von bis zu 15 Personen zu erlauben. Danach sollen stufenweise weitere Lockerungen folgen, so sind ab April 2021 Sportereignisse und kulturelle Veranstaltung mit begrenzter Publikumskapazität denkbar.
 
Hygieneregeln in der Schweiz
 
Aktuell herrscht in der Schweiz in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen Maskenpflicht. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an deren Haltestellen muss die Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 200 Schweizer Franken (rund 185 Euro) Geldbuße geahndet. Geschäfte sind bis auf Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs geschlossen.
 
Einreisebedingungen
 
Seit dem 8. Februar verlangt die Schweiz von allen Personen, die mit dem Flugzeug einreisen, einen maximal 72 Stunden alten, negativen Corona-Test. Dabei ist es nicht relevant, ob die Einreisenden aus einem von der Schweiz als Risikogebiet eingestuften Land kommen oder nicht. Dies hat jedoch Auswirkungen auf die Quarantäneregelung: Ankömmlinge aus Risikogebieten müssen sich nach der Einreise für zehn Tage isolieren. Eine Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich. Deutschland wird derzeit von der Schweiz nicht vollständig als Risikogebiet gelistet, jedoch steht das Bundesland Thüringen sowie ab dem 22. Februar Sachsen-Anhalt und Brandenburg auf der Schweizer „BAG-Liste der Risikoländer“.