Die Gültigkeit von Impfzertifikaten in der Schweiz wurde auf 270 Tage verkürzt.
Bisher wurden Corona-Impfungen in der Schweiz noch 365 Tage lang anerkannt, ab Anfang Februar soll dann die neue Gültigkeitsdauer von etwa neun Monaten greifen. Damit passt sich die Schweiz an den Zeitplan der Europäischen Union an, deren Beschluss bezüglich der verkürzten Anerkennung der Impfzertifikate am 1. Februar in Kraft tritt. Somit stellt die Regierung der Alpenrepublik sicher, dass der Impfnachweis der Schweiz auch weiterhin von der EU anerkannt wird. Das bedeutet, dass der Reiseverkehr zwischen der Schweiz und EU-Staaten nach wie vor ohne Beeinträchtigungen stattfinden kann. Die Stimmen der Schweizer Tourismusindustrie bezüglich der Entscheidung sind überwiegend positiv, da Geimpfte und Genesene so frei reisen könnten.
Verlängerung der Maßnahmen geplant
Außerdem wurde beschlossen, dass die Quarantäne von infizierten Personen und allen Menschen, die im selben Haushalt leben, seit dem 13. Januar auf fünf Tage reduziert ist. Kontaktpersonen, die nicht gemeinsam mit Infizierten in einem Haushalt leben, müssen sich nicht in Isolation begeben. Die aktuellen Maßnahmen, die vorerst bis zum 24. Januar befristet sind, sollen auf Vorschlag des Bundesrats bis zum 31. März verlängert werden. So gilt in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens, so in Gastronomiebetrieben oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die 2G-Regelung. Andere Bereiche haben noch strengere Zugangsbeschränkungen, in Wellnessbereichen von Hotels oder Hallenbädern wird beispielsweise die 2G-Plus-Regel angewendet. Impf- und Genesungsnachweise in der Schweiz werden sowohl in digitaler als auch in physischer Form akzeptiert.
Corona-Lage in der Schweiz
Die Schweiz wird vom Robert Koch-Institut derzeit als Hochrisikogebiet geführt, weshalb das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen Reisen warnt. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt mit Stand vom 14. Januar bei 2.054,8 und verzeichnete in den letzten zwei Wochen einen steilen Anstieg. Am 12. Januar waren von den 8,7 Millionen Schweizerinnen und Schweizern 67 Prozent vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Aufgrund der sich zuspitzenden Lage in den Krankenhäusern hat das Kanton Graubünden eine Meldepflicht für Pflegekräfte eingeführt. Alle Personen, die eine Ausbildung in der Pflege abgeschlossen haben und in einem anderen Beruf arbeiten, müssen sich registrieren und können anschließend im Falle von Personalmangel in Krankenhäusern zum Einsatz zwangsverpflichtet werden.