Corona: Schweiz verlangt PCR-Test bei Einreise mit Flugzeug

Die Schweiz verschärft zum 8. Februar ihre Einreiseregeln für Flugpassagiere. Wer ab diesem Tag mit dem Flugzeug in die Alpenrepublik einreist, muss noch vor dem Boarding einen negativen PCR-Test vorweisen, ob er aus einem Risikogebiet kommt oder nicht. Außerdem werden künftig von allen Einreisenden die Kontaktdaten mit einem elektronischen Einreiseformular erfasst.
Aus Sicht der Schweiz gilt Deutschland nicht gesamtheitlich als Risikoland, die Bundesländer Sachsen und ab dem 1. Februar auch Thüringen sind jedoch derzeit als Risikogebiete eingestuft. Wer aus den 14 übrigen deutschen Bundesländern in die Schweiz fliegt, muss demnach ab dem 8. Februar einen negativen PCR-Testbescheid im Gepäck haben, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ohne diesen wird das Boarding verweigert. Personen, die aus Sachsen oder Thüringen beziehungsweise aus einem anderen von der Schweiz als Risikoland angesehenen Staat abfliegen, benötigen den negativen Testbescheid ebenfalls. Zusätzlich müssen sie sich jedoch auch nach Ankunft in der Schweiz in Quarantäne begeben. Diese betrug bislang zwingend zehn Tage; ab dem 8. Februar kann sie durch einen weiteren negativen Corona-Test auf sieben Tage verkürzt werden.
 
Erhebung der Kontaktdaten von allen Einreisenden
 
Neu ab dem 8. Februar ist ebenfalls, dass die Schweiz von allen einreisenden Personen per elektronischem Einreiseformular die Kontaktdaten erhebt. Diese Maßnahme ist unabhängig vom Transportmittel und gilt daher neben Flugreisenden auch für Passagiere von Bahnen, Bussen und Schiffen. Die Schweiz gilt aus deutscher Sicht als Corona-Risikogebiet.
 
Ausweitung von Tests geplant
 
Die Schweiz plant außerdem die Ausweitung des Testvolumens. Künftig können die Kantone Massentests anordnen, deren Kosten vom Bund übernommen werden. Dies gilt auch für Personen, die keine COVID-19-Symptome zeigen. Keine Pläne gibt es hingegen für das massenhafte Testen von Grenzgängern, dies sei nach Aussage des Schweizer Bundesrats aufgrund der Vielzahl pendelnder Personen im Grenzbereich nicht möglich.