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Schweiz: Skigebiete in Graubünden und Wallis geöffnet

München, 22.12.2020 | 10:13 | cge

Die Schweizer Kantone Wallis und Graubünden lassen über Weihnachten Wintersport zu. Die Skigebiete dürfen, anders als in weiten Teilen der Schweiz, öffnen. Bergbahnen und Lifte setzen auf ein Sicherheitskonzept mit Abstandsregeln.


Wintersportler sollten für den Ernstfall auch einen entsprechenden Versicherungsschutz haben.
Die Kantone Wallis und Graubünden öffnen Skigebiete (Symbolbild).
Ein gleichbleibendes Pandemiegeschehen ist hier Bedingung: Entscheidend für die Öffnung der Skigebiete sind die Zahl der Neuinfektionen und die Belegung der Krankenhausbetten, so die Kantonsregierung von Graubünden in Chur. Restaurants hingegen bleiben in Graubünden geschlossen, lediglich Take-away sowie die Öffnung von Hotelrestaurants sind gestattet. Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gibt es außerdem durch die Personenbeschränkungen in den Skigebieten und den reduzierten Verkauf von Tageskarten. Wintersportler sind angehalten, sich online vorab ein Ticket zu sichern. In den Skigebieten ist außerdem der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt. Im Kanton Graubünden befinden sich unter anderem die Skigebiete Davos-Kloster und Engadin-St. Moritz.

Maßnahmen in Wallis

Der Kanton Wallis wiederum öffnet auch Restaurants auf den Skipisten über die Feiertage. Für alle Bewegungen innerhalb der Gasträume gilt eine Maskenpflicht. Verzehrt werden darf nur im Sitzen am Tisch oder an der Bar. Erlaubt ist eine Öffnung zwischen 6 Uhr und 22 Uhr. Die bekannten Skigebiete Zermatt, Verbier und Crans Montana sind im Kanton Wallis zu finden. Der Kanton Bern mit den Skigebieten Adelboden und Grindelwald lässt seine Skigebiete ebenfalls offen.
 
Sonderregelung für Briten und Südafrikaner

Während derzeit Einreisende aus Deutschland – mit Ausnahme von Urlaubern aus dem Bundesland Sachsen – uneingeschränkt und quarantänefrei in die Schweiz einreisen können, gibt es für Reisende aus Großbritannien und Südafrika rückwirkend eine neue Sonderregelung. Jeder, der nach dem 14. Dezember in der Schweiz eingereist ist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Seit dem 21. Dezember gilt zudem für Reisende aus beiden Staaten ein Einreiseverbot. Die Maßnahmen wurde vom Bundesrat der Schweiz nach Auftreten der neuen mutierten Variante des Coronavirus beschlossen. Eine Ausbreitung in der Schweiz soll so vermieden werden.

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