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Schweiz: Testpflicht für Ungeimpfte und Einreiseformular ab 20. September

München, 20.09.2021 | 10:47 | soe

Die Schweiz hat zum 20. September ihre Einreisebestimmungen verschärft. Seit heute müssen alle Reisenden unabhängig von ihrem Herkunftsland, Transportmittel oder Impfstatus ein Einreiseformular ausfüllen. Zudem wird von allen nicht gegen das Coronavirus geimpften oder von ihm genesenen Personen ab 16 Jahren ein negatives Testergebnis bei der Einreise gefordert, nach vier bis sieben Tagen wird in der Schweiz ein weiterer Test fällig.


Schweiz Flagge Matterhorn
Die Schweiz hat zum 20. September strengere Einreisebestimmungen eingeführt.
In einer Sitzung am 17. September beschloss der Schweizer Bundesrat neue Einreiserichtlinien, die insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Herbstferien mehr Sicherheit für Urlauber und Bevölkerung bieten sollen. Die Behörden entschieden sich zwar gegen die zuvor ebenfalls diskutierte Quarantänepflicht für Einreisende, führten jedoch besonders für Ungeimpfte mehr Beschränkungen ein. Diese müssen seit heute entweder einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest mitführen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Zudem muss von ihnen am vierten bis siebten Tag nach der Einreise ein weiterer Test auf eigene Kosten durchgeführt und dessen Resultat an die zuständigen Kantonsbehörden gemeldet werden. Vollständig geimpfte sowie genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.
 
Einreiseformular für alle verpflichtend
 
Darüber hinaus wird die Pflicht zum Ausfüllen einer Einreiseerklärung, des Passenger Locator Form, ausgeweitet. Diese galt bislang bereits für alle Flugreisenden in die Schweiz ab einem Alter von 16 Jahren, nun müssen alle Ankommenden unabhängig vom Transportmittel das Formular einreichen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Mithilfe dieser Maßnahme wollen die Schweizer Behörden stichprobenartig die Einhaltung der Testpflicht Ungeimpfter nach vier bis sieben Tage kontrollieren. Ausnahmen gibt es von der Test- und Formularpflicht für Durchreisende ohne Zwischenhalt, Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr sowie Grenzpendler.
 
Nachweispflicht für Restaurants in der Schweiz
 
Seit dem 13. September gilt in der Schweiz zudem eine Nachweispflicht gemäß der 3G-Regel in den Innenräumen von Restaurants sowie weiteren Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Wer diese besuchen möchte, muss entweder ein Impf- oder Genesungszertifikat oder einen negativen Testnachweis vorlegen. Diese Regelung greift ebenfalls für Personen ab 16 Jahren, sie ist zunächst bis zum 24. Januar 2022 befristet.

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