Seychellen schaffen Maskenpflicht im Freien ab

Die Seychellen haben mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht unter freiem Himmel aufgehoben. Das beschloss der Corona-Ausschuss des COVID-19 Platinum Command am vergangenen Freitag, zugleich entfallen auch die Temperaturkontrollen beim Betreten öffentlicher Einrichtungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Flugzeugen bleibt der Mund-Nase-Schutz aber obligatorisch.
Fortan ist auf den Seychellen das Tragen einer Schutzmaske im Freien freiwillig. Dr. Jude Gedeon, Kommissar für öffentliche Gesundheit, gab die Neuerung am 17. Juni bekannt und betonte zugleich, dass die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Taxis, Booten und Flugzeugen weiterhin besteht. Damit müssen auch Passagiere und Passagierinnen auf Flügen, welche die Seychellen zum Ziel haben, den Mund-Nase-Schutz nach wie vor aufsetzen. Außerdem werden die verbliebenen Beschränkungen für Diskotheken und große Menschenansammlungen in dem Inselstaat ab dem 15. Juli nicht länger aufrechterhalten, sofern die Zahl der Corona-Infektionen bis dahin nicht wieder ansteigt.
 
Maßnahmen für Freizeiteinrichtungen aufgehoben
 
Für Institutionen im Freizeit- und Unterhaltungsbereich herrschen ab sofort wieder deren standardmäßige Betriebsprotokolle ohne zusätzliche Corona-Auflagen. Das gleiche gilt auch für Gotteshäuser. Ob die Lockerungen nachhaltig sind oder wieder neue Beschränkungen eingeführt werden müssen, hängt laut Gedeon von der Verantwortung jedes einzelnen ab. Einheimische und ausländische Gäste sollten sich konsequent schützen und Gefährdungen vermeiden. Seit Anfang Mai 2022 sind die Ansteckungszahlen auf den Seychellen kontinuierlich gesunken, derzeit gibt es unter den rund 98.500 Einwohnern des Archipels noch 269 aktive Corona-Fälle.
 
Einreise auf die Seychellen
 
Seit dem 15. März müssen vollständig geimpfte Touristen und Touristinnen keinen negativen Testnachweis mehr erbringen, um auf die Seychellen einzureisen. Als vollständig geimpft wird anerkannt, wer das Grundimpfschema vor weniger als sechs Monaten abgeschlossen hat. Ist bereits mehr Zeit seit dem Erhalt der letzten Dosis vergangen, wird eine Booster-Impfung benötigt. Ungeimpfte Einreisende ab einem Alter von zwölf Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der beim Abflug maximal 72 Stunden alt ist. Nach Angaben des Auswärtigem Amtes werden auch höchstens 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests akzeptiert.