Seychellen verlängern Corona-Maßnahmen bis Ende Februar

Die Seychellen haben ihre Corona-Maßnahmen um zwei Wochen bis zum 28. Februar verlängert. Sie sollen jedoch so angepasst werden, dass Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe unter Einhaltung bestimmter Hygiene-Kriterien den Betrieb wiederaufnehmen dürfen. Die Wiederöffnung der Schulen soll nicht vor Ende Februar beziehungsweise Anfang März erfolgen, wie die Seychelles News Agency berichtet.
Die Corona-Regelungen auf den Seychellen wurden im Dezember 2020 in Kraft gesetzt und im Januar in überarbeiteter Form erstmalig verlängert. Nun bleiben sie nach einem aktuellen Beschluss der Regierung des Inselstaates im Indischen Ozean noch bis mindestens Ende Februar in Kraft, es gibt jedoch erste Lockerungen. Wie der Kommissar für Öffentliche Gesundheit Jude Gedeon bekanntgab, sollen die Modifikationen die Unternehmen im Land entlasten und es den Menschen wieder erleichtern, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
 
Öffnung unter Auflagen
 
Bislang waren auf den Seychellen Restaurants, mit Ausnahme von Hotelrestaurants, geschlossen. Auch Geschäfte, die keine lebensnotwendigen Waren verkaufen, mussten den Betrieb einstellen. Künftig sollen Läden wieder öffnen dürfen, wenn sie eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dies gilt auch für Dienstleistungsbetriebe wie Friseure. Um welche konkreten Kriterien oder Hygienemaßnahmen es sich dabei handelt, wurde noch nicht kommuniziert. Jedoch sollen sie fortan auch auf die Lebensmittelgeschäfte angewendet werden, deren Öffnungsstatus dann an die Einhaltung der Auflagen geknüpft ist. Für Ende Februar oder Anfang März stellte der Politiker die schrittweise Öffnung der Schulen auf dem Archipel in Aussicht.
 
Seychellen sind Hochrisikogebiet
 
Die Seychellen werden vom Robert Koch-Institut ab dem 14. Februar als Hochinzidenzgebiet angesehen und gehören damit zu den Corona-Hochrisikogebieten. Damit gelten für Einreisende, beispielsweise zurückkehrende Urlauber, verschärfte Regeln. Sie müssen bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland einen höchstens 48 Stunden alten Corona-Test vorweisen, andernfalls wird das Boarding durch die Airline verweigert. Nach der Ankunft gilt für sie zudem eine Quarantänepflicht.