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Slowakei: 2G-Regel in der Gastronomie

München, 05.01.2022 | 10:07 | twi

In der Slowakei dürfen Gastronomiebetriebe seit dem 3. Januar unter Einhaltung der 2G-Regelung wieder öffnen. Die Innenbereiche von Cafés, Kneipen und Restaurants können seitdem also wieder von Geimpften und Genesenen betreten werden. Wer nicht vollständig gegen COVID-19 geimpft ist, darf jedoch nach wie vor lediglich den Außerhaus-Service nutzen.


Slowakei: Bratislava
Restaurants in der Slowakei dürfen unter Einhaltung der 2G-Regel wieder Gäste empfangen.
Die Wiederöffnung der Gastronomie geht mit den sinkenden Infektionszahlen in der Slowakei einher. Vorher hatten die Corona-Maßnahmen nur den Außerhaus-Verkauf gestattet. Auch in Geschäften, die keine Waren für den täglichen Bedarf anbieten, gilt aktuell die 2G-Regel. In überregional verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln sowie für beruflich notwendige Hotelaufenthalte gilt die 3G-Regel. Für touristische Beherbergungen in Hotels gibt es hingegen die 2G-Plus-Vorschrift, so muss zum Impf- oder Genesungsnachweis ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Nach wie vor in Kraft ist die nächtliche Ausgangssperre, die das Verlassen der eigenen Wohnung zwischen 20 und 5 Uhr nur in Ausnahmefällen gestattet. Außerdem sind Zusammenkünfte auf maximal sechs Personen beschränkt. In allen Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, im Freien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.

Einreise in die Slowakei

Alle Reisenden unter zwölf Jahren müssen das Online-Formular eHranica frühestens 30 Tage vor der Einreise, jedoch spätestens beim Grenzübertritt ausfüllen und ihre Einreise damit anmelden. Wer mit dem Flugzeug in der Slowakei landet, muss seine Einreise zusätzlich beim slowakischen Verkehrsministerium registrieren. Grundsätzlich greift mit der Ankunft eine zehntägige Quarantänepflicht, die mit einem Negativtest eines slowakischen Labors nach fünf Tagen beendet werden kann. Lediglich vollständig geimpfte Personen sind von der Isolationspflicht befreit. Impfnachweise sind dabei in Slowakisch, Tschechisch oder Englisch vorzulegen, auch das digitale COVID-Zertifikat der Europäischen Union wird anerkannt. Wer die Anmelde- und Quarantänepflicht missachtet, muss mit erheblichen Geldstrafen rechnen.

Corona in der Slowakei

Das Robert Koch-Institut führt die Slowakei momentan auf seiner Liste der Hochrisikogebiete, weshalb das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen warnt. Das Land erholt sich im Augenblick von der schwersten Infektionswelle der Pandemie, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 439,7. Von den fünfeinhalb Millionen Slowakinnen und Slowaken sind etwas mehr als 44 Prozent vollständig gegen COVID-19 geimpft, das ist der drittniedrigste Wert in der EU.

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