Slowenien: 3G-Regel für Transit ab 30. August

Die Verwirrung um die Nachweispflicht für die Durchreise durch Slowenien geht in die nächste Runde. Wie das Nachrichtenportal A3M berichtet, soll der Nachweis eines negativen Corona-Tests, Impf- oder Genesungszertifikats doch erst ab dem 30. August zum Tragen kommen. In der vergangenen Woche ließen Medienberichte zunächst verlauten, dass der Nachweis eines COVID-Zertifikats für den Transit bereits ab dem 23. August erbracht werden muss.
Aktuell sind Reisende, die sich auf der Durchreise durch Slowenien befinden, von jeglichen Einreiseauflagen befreit. Wer sich unter zwölf Stunden in Kroatiens nördlichem Nachbarland aufhält, muss demzufolge weder Impf-, Genesungs- noch einen negativen Testnachweis bei Einreise vorlegen. Das soll sich ab dem 30. August um 0 Uhr ändern – ab dann greift für Durchreisende die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Bereits Mitte Juli gab die slowenische Regierung im Zuge der Einführung einer Corona-Nachweispflicht für ausländische Einreisende bekannt, dass auch Transitreisende von dieser Restriktion betroffen sind. Diese Maßnahme wurde jedoch kurzfristig verworfen und auf den 23. August verlegt. Auch hier kam es jüngst zu einer erneuten Verschiebung um eine weitere Woche.
 
Verschärfte Einreiseauflagen für Slowenien-Urlauber
 
Trotz mehrfacher Aufschiebung der Transitbestimmungen unterliegen Slowenien-Urlauber, die über zwölf Stunden in dem Land verweilen wollen, seit Mitte August verschärften Einreisebestimmungen. Demnach wurde eine digitale Einreiseanmeldung eingeführt – ein sogenanntes European Digital Passenger Locator Form, kurz dPLF. Dieses ist spätestens bis spätestens 24 Stunden vor Einreise online auszufüllen, greift jedoch nur für Reisende über Luft- oder Seeweg. Wer mit dem Auto, Zug oder Bus nach Slowenien einreist, ist von der digitalen Einreiseanmeldung befreit. Von allen Einreisenden wird jedoch ein Immunitäts- oder Testnachweis gefordert.
 
Slowenien aktuell kein Hochrisikogebiet
 
Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts wird Slowenien nicht als Hochrisikogebiet gelistet. Reisende nach Deutschland unterliegen damit keinen Quarantäneauflagen, müssen jedoch unabhängig des Reisetransportmittels einen negativen Corona-Testnachweis bei der Rückkehr nach Deutschland vorgelegen. Ausgenommen davon sind Kinder unter zwölf Jahren sowie vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und von COVID-19 Genesene.