In Slowenien sind schrittweise Lockerungen der landesweiten Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Für Regionen der Ampel-Kategorie Orange stehen seit dem 24. April Außenbereiche gastronomischer Betriebe unter Auflagen wieder offen, Regionen der Kategorie Gelb dürfen sogar wieder in Innenbereichen bewirten. Zwei Tage später erfolgte eine Öffnung von Hotelbetrieben.
In Slowenien sind Lockerungen für gastronomische Betriebe und Hotels in Kraft getreten.
Das landesweite Ampelsystem, welches die Corona-Lage in Slowenien regional beurteilt, umfasst die Stufen Rot, Orange und Gelb. Aktuell befinden sich zwölf Landesteile in der Kategorie Orange, die Regionen Pomurska, Goriška und Obalno-kraška werden der Farbe Gelb zugeordnet. Seit vergangenem Samstag, dem 24. April, dürfen in Regionen der Kategorie Orange die Außenbereiche gastronomischer Betriebe wieder öffnen und stehen Gästen zwischen 7 und 19 Uhr offen. Dabei sind maximal vier Personen pro Tisch gestattet, darüber hinaus gilt außerhalb des eigenen Sitzplatzes eine Maskenpflicht. In den Regionen der Stufe Gelb ist unter Einhaltung strikter Auflagen eine Bewirtung in den Innenräumen wieder möglich, hierbei muss allerdings der Nachweis eines negativen Corona-Tests, einer vollständigen COVID-19-Impfung oder -Genesung vorliegen.
Öffnung von Hotels
Auch für Beherbergungsbetriebe sind landesweite Lockerungen in Kraft getreten. Seit dem 26. April dürfen Hotels der Kategorien Orange und Gelb wieder öffnen. Dabei ist eine Auslastung von maximal 30 Wohneinheiten gestattet, unabhängig von der Größe der Unterkunft. Gäste müssen hierbei den Nachweis eines maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Tests vorlegen. Ausnahmen gelten für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte oder Personen, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind.
Einreisebestimmungen für Slowenien
Deutschland wird aktuell gemäß einer Länderliste von den slowenischen Behörden der Farbe Rot zugeordnet. Demzufolge ist eine Einreise unter Einschränkungen möglich. Um eine zehntätige Quarantäne zu umgehen, besteht für Reisende aus Ländern der roten Liste die Möglichkeit, einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test bei Einreise vorzulegen. Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, werden ebenfalls von der Quarantäne befreit. Seitens des Robert Koch-Instituts wird Slowenien seit dem 24. Januar 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft, vom Auswärtigem Amt besteht demzufolge eine Reisewarnung.