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Slowenien: Verschärfte Corona-Maßnahmen seit 8. November

München, 09.11.2021 | 09:52 | rpr

Aufgrund eines drastischen Anstiegs der Corona-Infektionskurve wurden in Slowenien die landesweiten Maßnahmen verschärft. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, sind am 8. November ein öffentliches Veranstaltungsverbot im Freien sowie strenge Kontaktbeschränkungen in Kraft getreten. Darüber hinaus dürfen gastronomische Betriebe nur noch bis 22 Uhr ihren Service anbieten.


Slowenien
Seit dem 8. November gelten in Slowenien verschärfte Corona-Maßnahmen.
Bereits am 15. September wurde für den Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen, darunter in der Gastronomie, Hotellerie sowie im Kultur-, Sport- und Veranstaltungssektor, die 3G-Regel eingeführt, nun zieht das Land im Südosten Europas die Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Infektionswelle weiter an. Seit vergangenem Montag gilt landesweit ein Veranstaltungsverbot in öffentlichen Bereichen im Freien, Events in öffentlichen geschlossenen Räumen dürfen stattfinden, sofern ein Nachweis gemäß der 3G-Regel vorgelegt und ein Sitzplatz zugewiesen werden kann. Auch private Zusammenkünfte unterliegen einer strikten Kontaktbeschränkung: Demnach dürfen jeweils nur Personen eines Haushaltes zusammenfinden. Darüber hinaus gelten für Gastronomiebetriebe Sperrzeiten und Kapazitätsbeschränkungen – diese dürfen fortan zwischen 5 und 22 Uhr ihren Service anbieten, pro Tisch sind maximal vier Personen gestattet.
 
Einreisebestimmungen für Slowenien
 
An den Einreisebestimmungen für Reisende aus Deutschland hat sich im Zuge der Verschärfungen vom 8. November nichts geändert. Um eine Quarantäne nach Ankunft zu umgehen, müssen Einreisende weiterhin einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis vorlegen. Dabei darf der Zeitpunkt der Probeentnahme eines PCR-Tests nicht länger als 72 Stunden vor Einreise zurückliegen; Antigen-Tests dürfen hingegen maximal 48 Stunden alt sein. Kinder unter 15 Jahren, die mit einer erziehungsberechtigen Person einreisen, sind von der Nachweis- und Quarantänepflicht befreit, gleiches gilt für Transitreisende, die Slowenien binnen zwölf Stunden passieren.
 
Slowenien als Hochrisikogebiet eingestuft
 
Seit dem 26. September dieses Jahres stuft das Robert Koch-Institut Slowenien als Hochrisikogebiet ein. Demnach gilt für Rückreisende ab zwölf Jahren nach Deutschland grundsätzlich eine Test- und Quarantänepflicht. Diese können umgangen werden, sofern ein Impf- oder Genesenennachweis vorliegt. Das Ausfüllen einer digitalen Einreiseanmeldung ist hingegen für alle Rückreisenden verpflichtend.

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