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Spanien erklärt Deutschland zum Risikogebiet - das gilt jetzt für Urlauber

München, 23.08.2021 | 09:43 | rpr

Spanien verschärft die Einreisebestimmungen für Reisende aus Deutschland. Im Zuge einer wöchentlichen Aktualisierung der Corona-Risikogebiete seitens der spanischen Regierung wurde die gesamte Bundesrepublik mit Wirkung zum 23. August mit diesem Status versehen. Demzufolge besteht für die Einreise nach Spanien die Pflicht, ein Impfzertifikat, einen Genesungsnachweis oder einen negativen Corona-Test vorzulegen.


Ibiza-Spanien
Seit dem 23. August gilt gesamt Deutschland aus spanischer Sicht als Risikogebiet.
Bereits in der vergangenen Woche wurden die deutschen Bundesländer Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein im Zuge einer wöchentlichen Corona-Risikobewertung vom spanischen Gesundheitsministerium auf die Liste der Risikogebiete gesetzt. Nun folgen die restlichen Bundesländer Deutschlands. Grund für die Heraufstufung sind die steigenden Infektionszahlen in der Bundesrepublik. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des gesamten Landes mit Stand vom 23. August 2021 bei 56,4.
 
Das gilt für die Einreise nach Spanien
 
Im Zuge der Heraufstufung zum Risikogebiet unterliegen Reisende aus Deutschland bei der Einreise nach Spanien nun einer Nachweispflicht. Wer über kein Impf- oder Genesungszertifikat verfügt, muss einen negativen Corona-Test bei der Einreise vorlegen. Akzeptiert werden hierbei ein negativer, maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest. Reisende unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht bei der Einreise nach Spanien jedoch befreit.
 
Teile Spaniens nicht mehr Hochrisikogebiet
 
Trotz einer Verschärfung der Einreisebestimmungen nach Spanien unterliegen Reiserückkehrer aus bestimmten Regionen des Landes nach Deutschland vereinfachten Bedingungen. Im Zuge einer Aktualisierung der Corona-Hochrisikogebiete seitens des Robert Koch-Instituts gelten mit Wirkung zum 22. August 0 Uhr die autonomen Gemeinschaften Asturien, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Valencia nicht mehr als Hochrisikogebiet, gleiches gilt für die Kanarischen Inseln. Damit besteht für Reiserückkehrer aus diesen Gebieten nach Deutschland keine Quarantänepflicht mehr.

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