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Südafrika hebt Corona-Notstand nach zwei Jahren auf

München, 07.04.2022 | 12:49 | sei

Südafrika hat am 5. April den coronabedingten nationalen Notstand nach mehr als zwei Jahren aufgehoben. Damit enden zahlreiche Beschränkungen, einige Maßnahmen bleiben jedoch im Rahmen einer Übergangsphase noch 30 Tage lang in Kraft. Das bisher genutzte Corona-Warnstufensystem wird nicht länger angewendet.


Südafrika: Kapstadt Western Cape
Südafrika hat zum 5. April den nationalen Corona-Notstand aufgehoben.
In einer Erklärung an die Nation gab Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa am 4. April die Neuerungen bekannt. Damit endet der Status des nationalen Notstands, der zum 15. März 2020 eingeführt worden war, nach 750 Tagen. Nach Aussage des Staatspräsidenten erlaube es die inzwischen nur noch geringe Auslastung der Krankenhäuser und die gesunkene Anzahl an coronabedingten Todesfällen, viele Beschränkungen aufzuheben. So sollen die Regelungen zur Isolation, zu Schulen und zum Zugang von Altersheimen sowie zu öffentlichen Verkehrsmitteln entfallen. Zudem gilt im Freien keine Maskenpflicht mehr.
 
Übergangsfrist für übrige Beschränkungen
 
Mehrere Maßnahmen bleiben allerdings auch nach dem 5. April noch für eine Übergangsphase in Kraft, die der Wiederherstellung und Rehabilitation des alltäglichen Lebens dienen sollen. Sie laufen nach 30 Tagen Anfang Mai automatisch aus. Zu den aktuell weiterhin geltenden Beschränkungen gehören die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie die Regelungen für Versammlungen. Diese dürfen bis zu 50 Prozent ihrer Kapazität ohne absolute Personenobergrenze auslasten, wenn für den Zutritt ein Impfnachweis oder ein maximal 72 Stunden alter Corona-Test verlangt wird. Wird keine solche Zutrittsbeschränkung angewendet, dürfen sich in Innenräumen maximal 1.000 Menschen und im Freien höchstens 2.000 Personen versammeln, beides unter Einhaltung der Kapazitätsgrenze von 50 Prozent.
 
Einreise nach Südafrika
 
Von den Lockerungen unberührt bleiben auch die Einreisebestimmungen nach Südafrika. Sie schreiben weiterhin vor, dass Reisende entweder eine vollständige Corona-Impfung oder einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen müssen. Genesungszertifikate werden nicht akzeptiert. Wer ohne Impfschutz einreist, bekommt nach Informationen des Auswärtigen Amtes eine Corona-Impfung angeboten.

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