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Südtirol beschließt Bettenstopp im Tourismus

München, 29.07.2022 | 08:40 | lvo

Südtirol begrenzt die maximale Anzahl an Betten in touristischen Unterkünften. Die seit langem diskutierte Bettenobergrenze wurde nun beschlossen und tritt bereits in der kommenden Woche in Kraft. Laut Gesetz wird die Bettenzahl auf die Vor-Pandemie-Werte begrenzt.


Italien: Südtirol, Seiser Alm
Südtirol hat eine touristische Bettenobergrenze beschlossen.
In Südtirol darf es von August an nur noch so viele touristische Betten geben wie im Jahr 2019. Das sind 229.088 Betten. Zusätzliche 10.000 Betten kommen hinzu, deren Rechte neu erworben wurden. Ab der nächsten Woche dürfen Gemeinden dann keine neuen Schlafgelegenheiten mehr genehmigen. Das gilt nicht nur für Hotels, Gasthäuser und Pensionen, sondern auch für nicht-gewerbliche Betriebe wie Privatzimmervermietungen oder Airbnb-Anbieterinnen und -Anbieter.
 
Regeln und Ausnahmen der Bettenobergrenze
 
Pro Beherbergungsbetrieb sollen höchstens 150 Betten zugelassen werden. Zudem werde auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen gewerblicher und privater Vermietung geachtet, um Familienbetriebe zu fördern und Bettenburgen zu vermeiden. Ausgenommen von dem neu erlassenen Gesetz sind Bauernhof-Unterkünfte. Diese landwirtschaftlichen Betriebe mit integrierten Unterkünften sollen künftig mit einem Siegel ausgestattet werden. Das Siegel legt fest, welche Betriebe unter das Gesetz fallen und welche nicht. Zuvor war der Bereich rund um den Urlaub auf dem Bauernhof am umstrittensten gewesen.
 
Begrenzung der Hotelbetten in Südtirol
 
Die Begrenzung der touristischen Bettenzahl auf den Wert von 2019 erfolgt im Sinne des nachhaltigen Tourismus. Bereits im Mai 2022 war sie als Teil des Entwicklungskonzepts 2030+ vorgestellt worden. Nach zähen Diskussionen tritt der Gesetzesvorschlag nun jedoch planmäßig in Kraft. Kritik kam von den Gastwirtinnen, Gastwirten und Hoteliers, vor allem aber von der Bauernvertretung der Südtiroler Volkspartei (SVP). Südtirol ist nun die erste Alpenregion mit einer Tourismus-Obergrenze.

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