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Testpflicht für Flugreisende bleibt weiterhin bestehen

München, 17.06.2021 | 09:43 | rpr

Die aktuell geltenden Beschränkungen für Flugreisende, die nach Deutschland zurückkehren, sollen bis vorerst Ende September bestehen bleiben. Dies geht aus einer Beratung der Gesundheitsministerkonferenz am 16. Juni hervor. Für Reisende aus Ländern mit Risikostatus bleiben demzufolge die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung und die aktuell geltenden Quarantäneauflagen sowie die vom Abreiseland unabhängige Testpflicht bestehen.


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Die aktuell geltenden Rückreisebestimmungen für Flugreisende nach Deutschland sollen vorerst weiterhin bestehen bleiben.
Mit dem Start der Sommerreisezeit und vereinfachten Einreisebedingungen in viele Länder Europas hält Deutschland an den aktuell geltenden Maßnahmen für die Rückreise nach Deutschland fest. Wie die Gesundheitsminister der Bundesländer am gestrigen Mittwoch beraten haben, sollen die Einreisebeschränkungen vorrangig über die Schulferien und mit Blick auf den Sommerurlaub Geltung behalten. Da in einigen Ländern, wie etwa Großbritannien, Brasilien und Indien, weiterhin ansteckendere Virusvarianten grassieren, soll eine Einschleppung dieser Mutationen in die Bundesrepublik verhindert werden. Derzeit verzeichnet Deutschland eine positive Entwicklung der bundesweiten Corona-Fallzahlen. Nach aktuellem Stand liegt die deutschlandweite Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut bei zwölf.
 
Testpflicht bleibt bestehen
 
Mit einer Verlängerung der Rückreisebestimmungen nach Deutschland müssen Flugreisende aus Ländern mit Risikostatus weiterhin vor Einreise eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen. Auch die Quarantänevorschriften werden verlängert. Sofern Rückreisende keinen Test-, Genesungs- oder Impfnachweis vorlegen können, müssen sich diese bei Rückkehr aus einfachen Risikogebieten in eine zehntägige Isolation begeben. Bei Hochinzidenzgebieten beträgt diese ebenso zehn, bei Virusvarianten-Gebieten 14 Tage, ist aber verpflichtend. Auch die Testpflicht bleibt bestehen – gilt aber unabhängig vom Risikostatus des Abreiselandes. So muss in allen Ländern vor Abflug ein maximal 48 Stunden alter, negativer Corona-Test nachgewiesen werden. Ausnahmen gelten hierbei nur für Reisende mit Impf- oder Genesungsnachweis.
 
Aufhebung der Reisewarnung für Risikogebiete
 
Erst in der vergangenen Woche wurde nach einem Beschluss der Bunderegierung die Reisewarnung für einfache Risikogebiete weltweit ab 1. Juli aufgehoben. Eine Reisewarnung gilt dann nur noch für Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200. Allgemein verzeichnen viele Länder Europas eine positive Entwicklung der Corona-Fallzahlen. Beliebte Urlaubsländer wie Italien, Malta, Spanien sowie weite Teile Griechenlands werden bereits aktuell nach Einstufung des Robert Koch-Instituts nicht als Länder mit Risikostatus geführt.

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