Thailand: Bangkok verlängert Corona-Maßnahmen bis 31. August

In der thailändischen Provinz Bangkok wurden die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen verlängert. Wie das deutsch-thailändische Nachrichtenportal Der Farang berichtet, bleiben die aktuellen Beschränkungen bis vorerst 31. August in Kraft. Demzufolge gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre, ebenso unterliegen nicht-lebensnotwendige Einrichtungen Schließungen.
Bangkok wie 28 weitere Provinzen Thailands werden derzeit vom Centre for COVID-19 Situation Administration, kurz CCSA, als dunkelrote Zonen eingestuft. Demnach unterliegen diese Provinzen landesweit den striktesten Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Für Bangkok wurden nun die Maßnahmen um mindestens zwei weitere Wochen verlängert. Die Ausgangssperre zwischen 21 und 4 Uhr bleibt bestehen, ebenso müssen nicht-lebensnotwendige Geschäfte und gastronomische Betriebe weiterhin schließen. Auch Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Schönheitssalons unterliegen einem Öffnungsverbot. Lediglich Supermärkte und Apotheken dürfen bis spätestens 20 Uhr öffnen. Bis zu dieser Uhrzeit ist es auch Restaurants gestattet, einen Take-away- und Lieferservice anzubieten.
 
Inlandsflugverkehr stark eingeschränkt
 
Bereits seit Juli 2021 gilt der Inlandsflugverkehr in und aus Provinzen der dunkelroten Zone als stark eingeschränkt. Während das Inlandsflugverbot zunächst nur während der nächtlichen Ausgangssperre zum Tragen kam, wurden seit dem 21. Juli Inlandsflüge zwischen Bangkok und den weiteren dunkelroten Provinzen komplett gestrichen. Darüber hinaus sollten Reisen zwischen den Provinzen weitestgehend vermieden werden. Ausnahmen gelten für touristische Flugverbindungen in die für internationale Reisende geöffneten Regionen.
 
Thailand seit 8. August Hochrisikogebiet
 
Im Zuge einer Aktualisierung der Corona-Hochrisikogebiete gilt Thailand seit dem 8. August 2021 als Hochrisikogebiet. Demzufolge sind Rückreisende nach Deutschland an strengere Auflagen gebunden. Neben einer Eireiseanmeldung müssen Reiserückkehrer ab zwölf Jahren ohne Impf- oder Genesungsnachweis einen negativen Corona-Test vor Abflug vorlegen. Anschließend besteht eine zehntätige Quarantänepflicht, die nach dem fünften Tag durch einen weiteren negativen Corona-Test verkürzt werden kann. Geimpfte und Genesene sind von der Isolation befreit.