Thailand: Koh Larn öffnet am 31. August für Besucher

Trotz einer verschobenen touristischen Öffnung des thailändischen Badeorts Pattaya lässt die vorgelagerte Insel Koh Larn Besucher wieder auf das Eiland. Wie das deutsch-thailändische Nachrichtenportal Der Farang berichtet, ist die Insel in der Provinz Chon Buri seit dem 31. August wieder zugänglich. Darüber hinaus treten ab dem 1. September weitreichende Lockerungsmaßnahmen in Provinzen der dunkelroten Zone in Kraft.
Im Zuge einer Ankündigung der Inselverwaltung von Koh Larn am vergangenen Freitag ist das Eiland im südöstlichen Golf von Thailand seit dem 31. August wieder für Besucher zugänglich. Koh Larn musste aufgrund steigender COVID-19-Infektionen im August vorübergehend schließen. Da die Impfkampagne auf der Insel Erfolg zeigte und nach Angaben der thailändischen Gesundheitsbehörde rund 70 Prozent der Inselbevölkerung als gegen das Coronavirus geimpft gelten, wurde nun der Fährverkehr für Besucher wiederaufgenommen. Diese rotieren dreimal täglich zwischen dem Eiland und dem Bali-Hai-Pier im Norden Pattayas sowie Süd-Pattaya. Der Küstenort Pattaya selbst musste seine Wiederöffnung für Touristen am 1. September verschieben, da das Ziel, bis Ende August 70 Prozent der Bevölkerung zu impfen, nicht erreicht wurde.
 
Corona-Maßnahmen auf Koh Larn
 
Auf Koh Larn gelten die gleichen Maßnahmen wie in der Provinzverwaltung Chon Buri. Demnach greift zwischen 21 und 4 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre, ebenso besteht ein Versammlungsverbot von mehr als 25 Personen. Noch ist nicht bekannt, ob die Strände weiterhin geschlossen bleiben. Ob für die Einreise auf die Insel ein Impfzertifikat benötigt wird, wurde in der Ankündigung der Inselverwaltung nicht erwähnt. Vorausgesetzt wird jedoch die Vorlage eines Reisepasses.
 
Lockerungen in dunkelroten Zonen ab 1. September
 
Bereits in der vergangenen Woche wurden vom thailändischen Gesundheitsministerium Vorschläge für Lockerungsmaßnahmen der Corona-Restriktionen in Provinzen der dunkelroten Zone beim Corona-Krisenzentrum eingereicht, nun treten diese ab dem 1. September in Kraft. Neben der Öffnung von Einkaufszentren, Sporteinrichtungen und Parkanlagen dürfen auch gastronomische Betriebe ihren Service bis 20 Uhr unter Einhaltung von Kapazitätsbeschränkungen wiederaufnehmen. Darüber hinaus fällt das Flugverbot in und aus dunkelroten Zonen. Passagiere benötigen beim Boarding einen Impfnachweis, es gilt eine Maskenpflicht und der Verzehr von Speisen und Getränken ist über die Dauer des Flugs nicht gestattet, so das Nachrichtenportal The Thaiger. Die Ausgangssperre zwischen 21 und 4 Uhr bleibt in den 29 dunkelroten Provinzen weiterhin in Kraft.