Tschechien ist kein Hochrisikogebiet mehr

Das Robert Koch-Institut stuft Tschechien ab dem 2. Mai um 0 Uhr nicht mehr als Corona-Hochinzidenzgebiet ein. Das Land wird aufgrund gesunkener Infektionszahlen dann nur noch als reguläres Risikogebiet geführt, es gestattet Einreisen aus Deutschland derzeit jedoch nur aus triftigen Gründen. Darüber hinaus wurde für das französische Département Moselle der Status als Virusvarianten-Gebiet aufgehoben.
Neben Tschechien wird auch das Land Bulgarien vom Hochinzidenzgebiet zum regulären Corona-Risikogebiet ohne Sonderstatus herabgestuft. Neu auf der Risikoliste des RKI steht die norwegische Provinz Agder, für sie wird damit jedoch eine Verschlechterung der Pandemie-Lage angezeigt. Ebenfalls eine schärfere Einstufung verzeichnen Litauen und die Mongolei: Beide Staaten gelten fortan als Hochinzidenzgebiete. Neue Virusvarianten-Gebiete wurden in dieser Woche nicht benannt.
 
Département Moselle kein Mutationsgebiet mehr
 
Das französische Département Moselle, welches an die deutschen Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz grenzt, wird ab kommendem Sonntag nicht mehr als Virusvarianten-Gebiet angesehen. Es bleibt allerdings auf der erhöhten Risikostufe und hat künftig, wie gesamt Frankreich, den Status eines Hochinzidenzgebietes inne. In der französischen Grenzregion hatte sich die südafrikanische Mutationsvariante des Coronavirus ausgebreitet, konnte inzwischen jedoch erfolgreich eingedämmt werden. Mit der Rückstufung endet auch das Beförderungsverbot, welches für Grenzpendler jedoch ohnehin nicht gegolten hatte.
 
Britische Jungferninseln kein Risikogebiet
 
Gänzlich von der Risikoliste des RKI gestrichen wird mit der jüngsten Aktualisierung das Überseegebiet der Britischen Jungferninseln. Die Inselgruppe in der Karibik ist dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland angegliedert und gestattet derzeit Einreisen per Flugzeug, sofern diese nicht aus dem Vereinigten Königreich, der Dominikanischen Republik oder Südafrika erfolgen. Für Einreisende gelten Testpflichten und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit während der ersten Tage des Aufenthaltes.