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Tschechien verschärft Einreise: Quarantänepflicht ab 30. August

München, 27.08.2021 | 15:47 | rpr

Tschechien verschärft seine Einreisebestimmungen für Reisende aus Deutschland. Im Zuge einer Aktualisierung der tschechischen Corona-Ampel wird Deutschland hinsichtlich steigender Infektionszahlen der Kategorie Rot zugeordnet. Demzufolge müssen ungeimpfte Reisende aus Deutschland ab dem 30. August einen negativen PCR-Test vorlegen und sich in eine verpflichtende Quarantäne begeben.


Tschechien: Prag Karlsbrücke
Ab dem 30. August wird Deutschland gemäß der tschechischen Corona-Ampel als rot eingestuft.
Erst in der vergangenen Woche wurde die Bundesrepublik seitens des tschechischen Gesundheitsministeriums in der Corona-Ampel von grün auf orange hochgestuft, nun steht die Ampel für Reisende aus Deutschland auf Rot. Aufgrund steigender Corona-Neuinfektionen stuft Tschechien Deutschland mit Wirkung zum 30. August als Land mit hohem Ansteckungsrisiko an. Demzufolge unterliegen ungeimpfte Reisende verschärften Einreisebestimmungen: Ab kommendem Montag muss ein negativer, maximal 72 Stunden alter PCR-Test bei Einreise nach Tschechien vorgelegt werden, darüber hinaus tritt eine Quarantänepflicht in Kraft. Reisende ohne Impfnachweis müssen sich demnach für zehn Tage in eine Isolation begeben. Diese kann mittels eines weiteren PCR-Tests nach Tag fünf jedoch frühzeitig beendet werden.
 
Einreisebestimmungen mit Impfnachweis
 
Reisende, die über einen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, unterliegen ab kommendem Montag keinen veränderten Einreisebestimmungen. Mittels der Vorlage des digitalen COVID-Zertifikats der EU sind vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und von COVID-19 Genesene von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Eine digitale Einreiseanmeldung ist dennoch vorab durchzuführen. Die Anmeldepflicht für die Einreise nach Tschechien besteht bereits seit Anfang Juli dieses Jahres.
 
Tschechien kein Hochrisikogebiet
 
Aus deutscher Sicht hat Tschechien aktuell weder den Status als Hochrisiko- noch als Virusvariantengebiet inne. Analog dazu besteht auch seitens des Auswärtigen Amtes keine Reisewarnung für Deutschlands östliches Nachbarland. Reisende, die von Tschechien in die Bundesrepublik zurückreisen möchten, unterliegen demzufolge keiner Quarantänepflicht. Dennoch müssen alle Reisenden ohne Impf- oder Genesungsnachweis unabhängig ihres Rückreisetransportmittels einen negativen Corona-Test vorlegen.

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