Türkei beschließt harten Lockdown mit Ausnahmen für Touristen

Die Türkei hat einen harten Lockdown beschlossen, der ab dem 29. April für mehr als zwei Wochen andauern soll. Während dieser Zeit herrschen eine dauerhafte Ausgangssperre, von der Touristen jedoch ausgenommen sind, sowie Einschränkungen für die Gastronomie und den Handel. Mit der Maßnahme, die bis zum 17. Mai andauern soll, wollen die Behörden die noch immer hohen Corona-Infektionszahlen im Land senken.
Update vom 28. April, 7:45 Uhr

Der türkische Tourismusminister Nuri Ersoy bekräftigte am 27. April im Rahmen einer Veranstaltung in Antalya noch einmal, dass ausländische Touristen von den Sperrmaßnahmen ausgenommen sind. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtet, steht es internationalen Urlaubern auch während des Lockdowns in der Türkei vom 29. April bis 17. Mai frei, mit ihren Pässen zu reisen und Museen sowie archäologische Stätten zu besichtigen. Ersoy betonte, dass die Tourismusdienstleistungen in der Türkei in diesem Jahr noch kontrollierter und gesünder angeboten werden sollen. Zu diesem Zweck will das Land bis Ende Mai alle im Tourismus beschäftigten Personen gegen das Coronavirus geimpft haben.

Originalmeldung vom 27. April, 8:23 Uhr


Nach einer dreistündigen Kabinettsitzung am 26. April verkündete der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in einer Pressekonferenz die neuen Beschlüsse. Parallel wurden die 81 Provinzen des Landes per Rundschreiben vom türkischen Innenministerium über die konkreten Inhalte unterrichtet. Demnach beginnt der harte Lockdown am 29. April um 19 Uhr und endet am 17. Mai um 5 Uhr. In dieser Zeit ist es den meisten Bürgern nur in Ausnahmefällen wie für Einkäufe oder Arztbesuche gestattet, ihre Wohnungen zu verlassen. Ausnahmen werden neben den Beschäftigten in systemrelevanten Berufen auch für Touristen gewährt, die sich nicht an die Ausgangssperre halten müssen.
 
Ausgangssperre gilt nicht für Touristen
 
Wie aus Punkt 1.7 des Rundschreibens hervorgeht, greift die Ausgangssperre nicht für Ausländer, die sich vorübergehend im Rahmen touristischer Aktivitäten in der Türkei aufhalten. Wer dauerhaft als Ausländer im Land ist und beispielsweise einen Aufenthaltsstatus innehat, muss sich hingegen an die Beschränkungen halten. Für Türkei-Touristen bedeutet diese Regelung, dass sie sich auch während der Sperrzeit frei in ihrem Urlaubsort bewegen dürfen. Reisen zwischen verschiedenen Städten der Türkei sind bis zum 17. Mai jedoch nur in Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung der Behörden gestattet. Wie die türkische Nachrichtenagentur Anadolu meldet, bilden Unterkunftsreservierungen von türkischen Bürgern in einer anderen Stadt keinen triftigen Grund für eine Sondergenehmigung. Da im Rundschreiben des türkischen Innenministeriums die Reisebeschränkung zwischen Städten in Punkt 2 allerdings explizit für „Bürger“ ausgesprochen wird, sind auch in diesem Fall Ausnahmen für Touristen wahrscheinlich. Dies dürfte besonders für Urlauber relevant sein, deren Hotel in einer anderen Stadt als ihr Ankunftsflughafen liegt.
 
Restaurants nur mit Lieferservice
 
Während des harten Lockdowns müssen auch viele Unternehmen den Betrieb einstellen, sofern sie ihren Angestellten keine Heimarbeit ermöglichen können oder in die systemrelevanten Ausnahmen fallen. Restaurants und Cafés dürfen nur Lieferservice anbieten. Nicht lebensnotwendige Geschäfte schließen, Supermärkte sind an Sonntagen nicht mehr geöffnet. Schulen und andere Bildungseinrichtungen müssen auf Distanzunterricht umstellen.