Türkei fordert PCR-Test bei Einreise

Die Türkei verschärft ihre Einreisebedingungen im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus. Ab dem 30. Dezember wird von allen Flugpassagieren ab sechs Jahren ein negativer Corona-Test verlangt, der noch vor dem Betreten des Flugzeugs vorzuzeigen ist. Wer keinen Testbescheid vorweisen kann, dem wird der Mitflug verweigert.
Als Testmethode wird nur der im Reiseverkehr übliche PCR-Test anerkannt, er darf nicht älter als 72 Stunden sein. Kann ein Fluggast keinen negativen Testbescheid vorweisen, wird ihm bereits am Abreiseort das Boarding verwehrt. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die neuen Bestimmungen sollen zunächst bis zum 1. März 2021 Gültigkeit behalten. Zusätzlich zu dem negativen Testergebnis wird bei der Einreise eine kontaktlose Temperaturmessung durchgeführt. Reisende aus Großbritannien, Südafrika und Dänemark müssen sich zudem nach der Einreise in die Türkei in Quarantäne begeben. Hintergrund ist die in den Ländern grassierende Mutation des Coronavirus, die als wesentlich ansteckender als der ursprüngliche Virenstamm gilt.
 
PCR-Test auch bei Reise aus Türkei nach Deutschland
 
Wer nach einem Aufenthalt in der Türkei zurück nach Deutschland fliegen möchte, muss sich frühestens 48 Stunden vor Reiseantritt einem PCR-Test unterziehen. Dieser erfolgt auf eigene Kosten der Reisenden und wird bereits in der Türkei von den Behörden kontrolliert. Er ersetzt allerdings nicht die Quarantäneverordnung, die in Deutschland gilt. Da die gesamte Türkei als Corona-Risikogebiet gilt, müssen sich Rückkehrer in eine auf zehn Tage angesetzte Selbstisolation begeben. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Testbescheid vorzeitig beendet werden. Einzelne Bundesländer verlangen von Reiserückkehrern aus ausländischen Risikogebieten drüber hinaus verpflichtend einen Corona-Test.