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Tunesien: Quarantäne für Geimpfte abgeschafft

München, 19.08.2021 | 15:29 | soe

Tunesien hat erneut seine Einreisebestimmungen angepasst. Nach der jüngsten Aktualisierung profitieren vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reisende von einem Entfall der Quarantänepflicht bei der Einreise. Für Genesene und negativ Getestete bleibt die zehntägige Isolationszeit bestehen, Pauschalreisende sind davon jedoch wie schon bisher ausgenommen.


Tunesien Gebäude Strand
Tunesien befreit ab sofort vollständig Geimpfte von der Quarantäne bei Einreise.
Wer im Rahmen einer Pauschalreise nach Tunesien kommt, ist von den aktuellen Änderungen der Einreisebestimmungen nicht betroffen. Lediglich für Individualreisende bestand zuletzt noch eine Quarantänepflicht von zehn Tagen; ab sofort kann sie durch den Nachweis eines vollständigen Corona-Impfschutzes umgangen werden. Ein Genesungszertifikat wird jedoch nicht anerkannt. Pauschalreisende sind verpflichtet, sich während des Aufenthaltes nur innerhalb ihrer Reisegruppe im Land zu bewegen.
 
Weitere Einreisevoraussetzungen
 
Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für Tunesien schreibt, müssen Urlauber vor dem Abflug ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, dieses vorab zu kontrollieren. Darüber hinaus wird von allen Personen ab zwölf Jahren ein negatives PCR-Testergebnis gefordert, das bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein darf. Diese Pflicht besteht auch für Geimpfte. Das Testresultat muss einen QR-Code beinhalten und von den zuständigen Gesundheitsbehörden auf Englisch oder Französisch ausgestellt sein. Es wird geraten, den Nachweis in ausgedruckter Form mitzuführen.
 
Corona-Lage in Tunesien
 
Tunesien ist aktuell als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft, verzeichnet jedoch seit Mitte Juli sinkende Infektionszahlen. Es herrscht eine landesweite Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 5 Uhr, zudem gibt es individuelle Beschränkungen in den einzelnen Gouvernoraten. In öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden, gastronomische Betriebe unterliegen ebenfalls einer Maskenpflicht und Abstandsgeboten. Zudem dürfen sie aktuell keine Nutzung der landestypischen Wasserpfeifen anbieten.

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