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Tunesien: PCR-Tests wieder erst ab zwölf Jahren gefordert

München, 21.09.2021 | 13:52 | soe

Tunesien hat zum wiederholten Male seine Einreiseregeln geändert. Der für die Einreise geforderte PCR-Test wird nun wieder erst ab einem Alter von zwölf Jahren verlangt. Erst vor wenigen Tagen hatte das nordafrikanische Land die Altersgrenze für die Testpflicht abgesenkt und die Tests auch für Kleinkinder ab zwei Jahren gefordert.


Tunesien: Djerba Strand
Tunesien fordert PCR-Tests für die Einreise nun erst wieder ab einem Alter von zwölf Jahren.
Nicht nur mit der häufigen Regeländerung der Quarantänebestimmungen stellt Tunesien seine internationalen Gäste bei den Urlaubsvorbereitungen vor Herausforderungen. Die jüngste Anpassung betrifft das Mindestalter, ab dem von Reisenden ein PCR-Test für die Einreise gefordert wird: Seit dem 15. September benötigten schon kleine Kinder ab zwei Jahren ein negatives PCR-Testergebnis, das maximal 72 Stunden alt ist. Nun wird diese Bestimmung revidiert und wieder die zuvor geltende Altersgrenze von zwölf Jahren in Kraft gesetzt. Tunesien fordert auch von Genesenen und vollständig gegen das Coronavirus Geimpften einen negativen PCR-Test.
 
Keine Quarantäne für vollständig Geimpfte
 
Die übrigen Bestimmungen, welche zum 15. September in Kraft traten, behalten hingegen ihre Gültigkeit. Damit müssen sich vollständig geimpfte Individualurlauber nun nicht mehr in Quarantäne begeben. Für Pauschaltouristen galt dies schon zuvor, unabhängig von ihrem Impfstatus. Wer im Rahmen einer Pauschalreise nach Tunesien kommt, muss dies mithilfe eines Vouchers belegen, der die Buchung eines Leistungspakets aus Hotelaufenthalt, Flug und Transfer bestätigt. Außerdem sind Pauschalreisende verpflichtet, sich während ihres Aufenthalts nur in Begleitung ihrer Reisegruppe im Land zu bewegen und beispielsweise keine selbstorganisierten Ausflüge zu unternehmen.
 
Weitere Einreisebestimmungen für Tunesien
 
Alle Einreisenden, ob Pauschal- oder Individualurlauber, müssen vor Reiseantritt das digitale Einreiseformular der tunesischen Gesundheitsbehörden ausfüllen. Die beiden daraus generierten Dokumente sind jeweils in doppelter Ausfertigung auszudrucken und unterschrieben mitzuführen. Darüber hinaus kann es bei der Ankunft zu stichprobenartigen Antigen-Schnelltests kommen.

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