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Tunesien: Testpflicht für Reisende ab 27. Oktober

München, 25.10.2021 | 09:54 | rpr

Reisende nach Tunesien unterliegen künftig verschärften Einreisebestimmungen. Medienberichten zufolge soll die Einreise in das nordafrikanische Land unabhängig vom Impfstatus der Reisenden ab dem 27. Oktober nur noch mit Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich sein. Die Regelung betrifft sowohl Individual- als auch Pauschaltouristen.


Tunesien: Djerba Strand
Ab dem 27. Oktober gilt für alle Einreisenden nach Tunesien ab zwölf Jahren eine PCR-Testpflicht.
Update vom 26. Oktober, 10:03 Uhr

Inzwischen wurden die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für Tunesien hinsichtlich der neuen Einreisbestimmungen aktualisiert. Daraus geht hervor, dass hinsichtlich der Quarantänebestimmungen keine Unterscheidung zwischen Individual- und Pauschaltouristen vorgenommen wird. Demzufolge fällt auch für ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Pauschalreisende eine siebentägige Isolationszeit in einem speziell ausgewiesenen Quarantänehotel an. Am letzten Tag der Isolation wird ein weiterer PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Fällt dieser negativ aus, gilt die Quarantäne als beendet. Alleinreisende Minderjährige und Kinder unter 18 Jahren, die in Begleitung von vollständig geimpften Personen nach Tunesien einreisen, sind von der Quarantäne befreit.

Originalmeldung vom 25. Oktober, 9:54 Uhr

Erst mit Wirkung zum 16. Oktober wurden die Einreisebestimmungen für Reisende nach Tunesien mit vollständigem Corona-Impfschutz gelockert, nun soll sich das wieder ändern: Während aktuell nur von nicht oder nicht vollständig geimpften Reisenden die Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises bei Einreise verlangt wird, greift die Testpflicht ab kommendem Mittwoch wieder für alle Individual- und Pauschalreisenden. Von dieser Maßnahme ausgenommen bleiben Kinder unter zwölf Jahren.
 
Weitere Einreisebestimmungen
 
Neben der Vorlage eines negativen PCR-Tests sind alle Einreisenden dazu verpflichtet, auf der Website des tunesischen Gesundheitsamtes ein Einreiseformular auszufüllen. Die daraus resultierenden Dokumente sind jeweils in zweifach ausgedruckter Form bei der Einreise mitzuführen. Nach einer ersten Kontrolle der Formulare durch das Airline-Personal werden die Dokumenten nach Ankunft von Mitarbeitern des tunesischen Gesundheitsamtes beim Fiebercheck eingesammelt. Darüber hinaus greift für Individualreisende ohne Corona-Impfschutz eine siebentägige Quarantänepflicht in einem staatlich zertifizierten Hotel. Ob sich etwas an Quarantänebestimmungen für nicht geimpfte Pauschalreisende ändert, geht aus aktuellen Informationen nicht hervor. Für diese ist gemäß den aktuellen Regularien keine Isolation anberaumt, dürfen sich jedoch nur innerhalb ihrer Reisegruppe bewegen.
 
Tunesien kein Hochrisikogebiet
 
Für die Rückreise nach Deutschland gelten seit dem 17. Oktober hingegen vereinfachte Regularien. Da der nordafrikanische Staat seitens des Robert Koch-Instituts vom Hochrisikogebiet-Status befreit wurde, entfällt für Reiserückkehrer die Quarantäne nach Ankunft in Deutschland. Gleiches gilt für das Ausfüllen der digitalen Einreiseanmeldung. Der Nachweis eines Corona-Tests muss jedoch weiterhin vorgelegt werden, Reisende mit Impf- oder Genesungsnachweis sind hiervon allerdings befreit.

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