USA: Details zur Einreise ab November

Nach mehr als eineinhalb Jahren Einreisesperre dürfen europäische Urlauber ab November wieder in die USA reisen. Dies ist bereits seit mehreren Wochen bekannt, Anfang dieser Woche wurden konkrete Einreisebedingungen herausgegeben. Die Erlaubnis zur Einreise ab dem 8. November erhalten Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Anerkannt werden Impfstoffe, die von der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zugelassen oder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) akzeptiert wurden.
Für die Einreise gebilligt werden somit die Vakzine der Hersteller Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna, Johnson&Johnson, Sinopharm und Sinovac. Hierbei muss die letzte erforderliche Impfdosis bereits zwei Wochen zurückliegen. Auch eine Kombination zweier Präparate werde laut Weißem Haus akzeptiert, sofern diese durch die FDA oder WHO anerkannt sind. Nachgewiesen werden muss der Impfstatus gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft, bevor die Maschine in die Vereinigten Staaten bestiegen wird. Zusätzlich zur Impfung benötigen Einreisende generell einen höchstens 72 Stunden alten negativen Corona-Test. Weiterhin müssen Urlauber bei der Airline ihre Kontaktdaten hinterlegen. Diese Angaben werden für 30 Tage gespeichert.
 
Ausnahme vom Impfnachweis bei Einreise
 
Von der Impfpflicht bei der Einreise ausgenommen sind nur wenige Personengruppen. So müssen unter anderem Kinder unter 18 Jahren keinen vollständigen Impfnachweis vorlegen. Auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das Coronavirus immunisieren lassen können, bilden eine Ausnahme. Ebenfalls keinen Impfnachweis benötigen US-Bürger.
 
ESTA auch weiterhin Pflicht
 
Neben den coronabedingten Einreisevorgaben müssen Urlauber für einen visafreien Aufenthalt in den Vereinigten Staaten auch weiterhin eine ESTA-Reisegenehmigung bereithalten. Diese sollte bis spätestens 72 Stunden vor Abflug online beantragt werden und kostet derzeit 14 Dollar. Weiterhin ist für die Einreise in die USA ein Reisepass nötig, der mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, inklusive des Tages der Ausreise, gültig sein muss.