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Zypern hebt Maskenpflicht in Innenräumen auf

München, 01.09.2022 | 11:51 | soe

Zypern hat sich erneut von der generellen Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen verabschiedet. Die Regelung wurde zum 31. August deutlich entschärft, nun muss der Mund-Nase-Schutz nur noch in medizinischen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Der Inselstaat hatte die Maskenpflicht am 8. Juli wiedereingeführt, nachdem die Corona-Infektionszahlen deutlich angestiegen waren.


Felsen der Aphrodite auf Zypern
Zypern hat die generelle Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen am 31. August erneut abgeschafft.
Knapp zwei Monate nach der Wiedereinführung zeigt sich das epidemiologische Bild in Zypern wieder entspannt genug, dass die Menschen die Schutzmaske nur noch an besonders gefährdeten Orten wie in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Bussen und Bahnen anlegen müssen. Gesundheitsminister Michalis Hadjipantela verkündete am gestrigen Mittwoch nach einer Kabinettssitzung, dass das Masketragen jedoch weiterhin an überfüllten Orten und für vulnerable Gruppen empfohlen wird. Zudem forderte er die Bevölkerung auf, die gängigen Schutzmaßnahmen auch künftig einzuhalten, um ein Wiederansteigen der Infektionszahlen zu verhindern.
 
Maskenpflicht in Zypern kehrte zurück
 
Der Inselstaat im Mittelmeer hatte die Maskenpflicht schon einmal abgeschafft. Am 1. Juni 2022 hatten die Behörden die Regelung zu den gleichen Konditionen wie jetzt gelockert, auch damals musste der Schutz nur noch im Gesundheitswesen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. In der Folge stieg die Inzidenz allerdings rapide an, sodass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine Rückkehr der Maske stark machten. In Zypern dominieren derzeit die als sehr ansteckend geltenden Untervarianten BA.4 und BA.5, welche jedoch in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe verursachen.
 
Regelmäßige Tests nach den Ferien
 
Um die negative Entwicklung nicht zu wiederholen, setzt die Regierung ab jetzt auf ein Testprozedere auf freiwilliger Basis. So wird bei der Rückkehr in die Schule nach den Sommerferien an alle Grund- und Vorschulkinder ein Paket mit fünf Corona-Selbsttests ausgegeben. Es ergeht die Empfehlung an alle Schüler und Schülerinnen sowie das Lehr- und Schulpersonal, sich vor dem Schulbeginn zu testen und auch fortan mindestens einmal wöchentlich einem Selbst- oder Schnelltest zu unterziehen. Verpflichtend sind die bislang obligatorischen Schnelltests aber nicht mehr.

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