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Zypern erlaubt Einreise mit Antigentest

München, 13.01.2022 | 11:24 | soe

Zypern lockert zum 14. Januar die Einreisebestimmungen. Ab 5 Uhr morgens werden dann neben PCR-Testergebnissen auch Antigentests für die Einreise anerkannt. Die negativen Testresultate werden von allen Einreisenden ab zwölf Jahren gefordert, unabhängig von ihrem Impfstatus.


Felsen der Aphrodite auf Zypern
Zypern erlaubt ab dem 14. Januar die Einreise mit negativem Antigentest.
Bislang verlangte Zypern zwingend einen negativen PCR-Test, ab morgen haben Einreisende die Wahl. Da Antigentests meist günstiger zu bekommen sind und schnellere Ergebnisse liefern, wird der Zypern-Urlaub mit der Lockerung deutlich erleichtert. PCR-Tests werden dabei bis zu 72 Stunden lang anerkannt, Antigentests dürfen maximal 24 Stunden alt sein.
 
Weitere Testpflichten nach der Einreise
 
Mit dem Corona-Test vor der Abreise ist es jedoch nicht getan. Nach der Ankunft müssen sich auch weiterhin alle Einreisenden ab zwölf Jahren direkt am Flughafen auf eigene Kosten einem PCR-Test unterziehen. Dieser kostet am Airport von Larnaca 15 Euro, in Paphos können bis zu 19 Euro fällig werden. Auch Geimpfte und Genesene sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. 72 Stunden nach der Einreise ist ein weiterer Corona-Test fällig, in diesem Fall genügt jedoch ein Antigentest. Diesen müssen ebenfalls alle Ankömmlinge ab zwölf Jahren durchführen lassen, nur Passagiere mit bereits erhaltener Auffrischungsdosis eines Corona-Impfstoffs sind davon ausgenommen.
 
Corona-Lage in Zypern
 
Zypern verzeichnet seit Wochenbeginn sinkende Corona-Infektionszahlen, diese liegen jedoch immer noch auf sehr hohem Niveau. Im Zuge der bisher schwersten Pandemiewelle stieg die Sieben-Tage-Inzidenz am 9. Januar auf den bisherigen Höchststand von 3.593,8; mit Stand zum 13. Januar ist sie auf einen Wert von 3.001,2 gesunken. Der Inselstaat wird vom Robert Koch-Institut seit dem 25. Dezember als Corona-Hochrisikogebiet geführt. Für Rückreisende nach Deutschland greift deshalb eine Quarantänepflicht, die jedoch mit Impf- oder Genesungsnachweis umgangen werden kann.

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