Einreise: Spanien fordert Corona-Test ab 23. November

Einreisende aus Corona-Risikogebieten benötigen beim Grenzübertritt nach Spanien ab dem 23. November einen negativen PCR-Test. Dieser darf höchstens 72 Stunden alt sein und muss auf Englisch oder Spanisch vorgelegt werden. Nach aktuellem Stand betrifft dies auch Urlauber aus Deutschland.
Spanien will das Dokument sowohl in Papierform, als auch als digitale Variante anerkennen. Der Test muss außerdem im Einreiseformular angegeben werden, das Spanien bereits seit mehreren Monaten von ausländischen Besuchern verlangt. Ob ein Herkunftsland als Corona-Risikogebiet angesehen wird, wollen die spanischen Behörden anhand der EU-Verordnung 2020/1475 vom 13. Oktober entscheiden, welche die Staaten per Ampel-System einstuft. Im Moment fiele demnach auch Deutschland in die rote Risiko-Kategorie. Bislang wurde jedoch noch nicht bekanntgegeben, ob die Länder gesamtheitlich oder mit Unterschieden einzelner Regionen zugeordnet werden sollen.
 
Unklarheit besteht nach einem Bericht der Fuerteventurazeitung ebenfalls noch für die Umsetzung der neuen Testpflicht auf den Kanarischen Inseln. Sie zählen aus deutscher Sicht als einzige spanische Region nicht zu den Corona-Risikogebieten und erlauben Urlaubern aus Deutschland die Einreise, haben zum 14. November jedoch ebenfalls eine Corona-Testpflicht eingeführt. Während die Kanaren dafür aber auch Antigen-Schnelltests anerkennen, die von Urlaubern auch noch nach der Ankunft durchgeführt werden können, lässt die gesamtspanische Regelung nur vorab gemachte PCR-Tests gelten. Details wird voraussichtlich die offizielle Veröffentlichung des neuen Gesetzes liefern, das im Laufe des 12. November im spanischen Staatsanzeiger erscheinen soll.