Italien hebt Maskenpflicht im Freien auf

Italien schafft zum 28. Juni die Maskenpflicht unter freiem Himmel in weiten Teilen des Landes ab. In allen Regionen, die als weiße Zonen deklariert sind, müssen die Menschen demnach ab der kommenden Woche in Außenbereichen keinen Mund-Nase-Schutz mehr tragen. Dies betrifft aktuell alle italienischen Provinzen bis auf das Aostatal.
Wie der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza am Abend des 21. Juni auf Facebook verkündete, soll vom nächsten Montag an die Zeit der Maskenpflicht im Freien in Italien vorbei sein. Dabei müssen jedoch die Vorsichtsmaßnahmen, welche ein wissenschaftlicher Rat aus Gesundheitsexperten definiert, weiterhin beachtet werden. Die neue Regelung soll in allen weißen Zonen in Kraft treten, mit dieser Farbe werden in Italien die Regionen mit dem niedrigsten Corona-Infektionsrisiko markiert. Derzeit haben alle Provinzen diese Stufe inne, lediglich das Aostatal im Nordwesten gilt noch als gelbe Zone. Es wird jedoch damit gerechnet, dass aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte auch die Bergregion in der nächsten Woche zur weißen Zone herabgestuft wird.
 
Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Innenräumen
 
Bestehen bleibt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes weiterhin in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie dem öffentlichen Nahverkehr und Restaurants. In letzteren ist das Ablegen der Maske nur am Platz gestattet. Zudem müssen sich die Menschen in Italien nach wie vor an die gängigen Abstandsregeln halten, dies gilt für Innen- und Außenbereiche gleichermaßen.
 
Italien kein Corona-Risikogebiet
 
Seit dem 6. Juni gilt Italien aus deutscher Sicht nicht mehr als Corona-Risikogebiet, es herrscht somit keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Rückreisende Urlauber müssen damit in Deutschland keine digitale Einreiseanmeldung mehr ausfüllen, die Test- und Quarantänepflicht entfällt. Nur Flugpassagiere haben der generellen Testverpflichtung nachzukommen oder alternativ ein Impf- oder Genesungszertifikat vorzulegen. Italien selbst lässt Urlauber aus Deutschland ohne Quarantäne einreisen, es wird lediglich ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Antigentest benötigt. Alternativ wird auch ein Impf- beziehungsweise Genesungsnachweis anerkannt.
 
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