Spanien verlängert Gültigkeit von PCR-Tests für Einreise

Spanien verlängert die Gültigkeitsdauer der negativen PCR-Tests, die von Reisenden aus Risikogebieten bei der Einreise vorgezeigt werden müssen, auf 72 Stunden. Zuvor durften die Proben höchstens 48 Stunden vor der Ankunft entnommen worden sein, ebenso wie bei den auch weiterhin anerkannten Antigen-Schnelltests. Für Einreisende aus Deutschland ändert sich nichts, sie müssen nach wie vor weder ein Testergebnis noch einen alternativen Nachweis vorzeigen.
Spaniens Generaldirektion für öffentliche Gesundheit hat eine weitere Angleichung an die in Europa verbreiteten Einreisestandards beschlossen. Wie aus dem spanischen Amtsblatt Boletín Oficial del Estado (BOE) Nummer 166 vom 13. Juli hervorgeht, dürfen negative PCR-Tests bei der Einreise aus Risikogebieten künftig 72 Stunden alt sein und damit 24 Stunden mehr als bislang. Reisende können aber auch weiterhin ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis präsentieren, in diesem Fall darf die Probenentnahme jedoch wie bisher nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen. Alternativ wird als Einreisevoraussetzung auch die Bescheinigung über eine vollständige Corona-Impfung oder eine Genesung von einer Infektion anerkannt. Die neue Regelung tritt am 14. Juli in Kraft.
 
Weiter keine Testpflicht bei Einreise aus Deutschland
 
Deutsche Urlauber betrifft die Änderung der spanischen Einreiseregeln aktuell jedoch nicht. Noch bis mindestens zum 18. Juli stuft Spanien die Bundesrepublik nicht als Corona-Risikogebiet ein, somit müssen Einreisende weder einen negativen Corona-Test, noch einen alternativen Nachweis über Impfung oder Genesung erbringen. Lediglich das Ausfüllen eines Gesundheitsformulars in digitaler Form ist auch für Reisende aus Deutschland verpflichtend, sie gilt unabhängig vom Herkunftsland. Mit dem Formular wird ein QR-Code erstellt, welcher beim Check-in am Abflughafen sowie bei der Einreise geprüft wird. Spanien entscheidet im wöchentlichen Rhythmus, welche Länder als Corona-Risikogebiete eingestuft werden. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht bei der Einreise generell befreit.
 
Regeln für die Rückreise nach Deutschland
 
Spanien wird vom Robert Koch-Institut seit dem 11. Juli um 0 Uhr wieder als einfaches Corona-Risikogebiet geführt, es besteht jedoch keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Wer sich in dem südeuropäischen Land aufgehalten hat und anschließend nach Deutschland reist, muss seither wieder eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Für die meisten Reisenden ändert sich davon abgesehen jedoch nichts. Zwar wird zur Umgehung der Quarantänepflicht bei Rückkehr aus einfachen Risikogebieten entweder ein negativer Corona-Test, ein Nachweis über eine Impfung oder ein Genesungszertifikat gefordert – für Flugpassagiere, welche den größten Teil der deutschen Spanien-Urlauber ausmachen, galt dies jedoch auch schon vorher.
 
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