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Kanaren: PCR-Test vor Abflug ab 23. November Pflicht

München, 12.11.2020 | 10:22 | soe

Die spanische Regierung macht bei ihrem neuen Gesetz zur Testpflicht für Einreisende ab dem 23. November auch für die Kanarischen Inseln keine Ausnahme. Damit müssen Kanaren-Urlauber aus Deutschland künftig bei der Ankunft einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der schon vor dem Abflug durchgeführt wurde. Antigen-Schnelltests werden dafür nicht anerkannt.


Kanarische Inseln: La Graciosa
Auch auf den Kanarischen Inseln wird ab dem 23. November ein PCR-Test von Urlaubern gefordert.
Gemäß der am 23. November in Kraft tretenden Regelung in Spanien wird ab diesem Datum auch auf den Kanaren schon bei der Einreise ein negatives Testergebnis gefordert, das nur von einem PCR-Test stammen darf. Der Erlass wurde am 12. November im spanischen Staatsanzeiger Boletín Oficial del Estado veröffentlicht. Die Vorgabe gilt für alle aus dem Ausland einreisenden Personen, deren Herkunftsland als Corona-Risikogebiet eingestuft ist. Nach derzeitigem Stand fällt auch Deutschland unter diese Einstufung.
 
Die Kanarischen Inseln hatten schon zuvor eine eigene Corona-Testpflicht für Touristen aus Risikogebieten ab dem 14. November beschlossen. Dafür ist vorgesehen, dass sich die Urlauber entweder noch in ihrem Herkunftsland oder nach Ankunft auf den Kanarischen Inseln einem Test unterziehen müssen, anerkannt werden dabei entweder die europaweit üblichen PCR-Tests aus dem Labor oder die neuartigen Antigen-Schnelltests. Das Testergebnis soll nicht direkt bei der Einreise, sondern erst beim Check-in in die touristische Unterkunft vorgezeigt werden. Mit der neuen gesamtspanischen Regelung wird die zuvor von den Kanaren beschlossene lokale Testpflicht ab dem 23. November für deutsche Urlauber quasi obsolet.

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